Das Take-Away-Konzept gilt als Verkaufsgeschäft, die Betriebe müssen sich dadurch an die ortsüblichen Ladenöffnungszeiten halten, wie die Luzerner Polizei am Freitag mitteilte. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag jeweils bis 18.30 Uhr, Samstag bis 16 Uhr sowie am Abendverkauf der jeweiligen Gemeinde. Die Gastgewerbe- und Gewerbepolizei habe die Öffnungszeiten verbindlich geregelt, sie gelten ab sofort.
Den Restaurants wird gestattet, ihre Esswaren in Gebinden zum Mitnehmen an die Kundschaft abzugeben. Sie dürfen aber keine Sitzplätze mehr anbieten, und die Sitzgelegenheiten für das Publikum, auch Aussensitzplätze, sind zu sperren.
Für Imbiss-Betriebe, die sowohl Take-Away als auch Sitzgelegenheiten anboten – etwa gewisse Kebab-Stände oder McDonalds – kommt es mit der Neuregelung zu Einschränkungen. Sie profitierten bislang von längeren Öffnungszeiten beim Take-Away, weil sie gleichzeitig über eine Restaurantbewilligung verfügten, hiess es bei der Luzerner Polizei auf Anfrage.
Auch sie gelten neu als Verkaufsgeschäft. Von den eingeschränkten Öffnungszeiten ist auch der McDrive betroffen. Im Weiteren seien die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) betreffend Hygiene und das Abstandhalten einzuhalten. (sda)