Für die Regierung im Kanton Schwyz gibt es mehr Argumente für eine Liberalisierung der Öffnungszeiten als dagegen. Insbesondere zeigten auch die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass in der Praxis die von den Gastwirtschaftsbetrieben ausgehenden Nachtruhestörungen immer seltener seien, teilte die Regierung am Montag mit. Für sie fallen die Stärkung der Selbstverantwortung der Gastrobetriebe sowie der Abbau von Bürokratie und Kosten «entscheidend ins Gewicht».
Die Junge CVP des Kantons Schwyz bezeichnet die Polizeistunde als ein «überholtes Instrument zur Überwachung der Bevölkerung». Sie schade dem Schwyzer Nachtleben und verursache den Lokalbetreibern und Eventorganisatoren einen Bürokratieaufwand, wenn sie eine Verlängerungsbewilligung erhalten wollten.
Die Initiative ist eine Gesetzesinitiative in der Form der allgemeinen Anregung und verlangt eine Änderung des Gastgewerbegesetzes.
Sie bezweckt, dass die grundsätzlichen Öffnungszeiten von 5 Uhr bis 24 Uhr bei gastgewerblichen Betrieben und Anlässen wegfallen sollen, und es für den Zeitraum von 24 Uhr bis 5 Uhr keine zusätzliche Verlängerungsbewilligungen des zuständigen Gemeinderats mehr braucht. Dadurch würden auch die damit zusammenhängenden Sanktionsbestimmungen gegen den Gast und den Betreiber obsolet.
Die Annahme und Umsetzung der Initiative würde laut Regierung zu einem «Paradigmenwechsel» führen. Demnach soll der Grundsatz gelten, dass jeder gastgewerbliche Betrieb oder Anlass seine Öffnungszeiten nach seinen Bedürfnissen gestalten dürfte. Weiterhin zwingend erforderlich wären Betriebs- oder Anlassbewilligungen für die gastgewerblichen Tätigkeiten. (htr)