Bis Ende März 2022 braucht es im Kanton St. Gallen keine Baubewilligung für mobile Bauten und Anlagen auf öffentlichem Grund.
Angesichts der anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen für Restaurationsbetriebe hat der Stadtrat entschieden, die Weiterführung der derzeitigen Erleichterungen zur Erweiterung der Aussenrestaurationsflächen bis am 31. März 2022 zu verlängern, heisst es in der Mitteilung der Stadt St. Gallen vom Montag.
Den Beizerinnen und Beizern ist es somit weiterhin erlaubt, den unmittelbar an den Betrieb angrenzenden öffentlichen Grund zu nutzen. Die Bauten und Anlagen müssen spätestens per 31. März 2022 entfernt werden.
Anders als in der vergangenen Wintersaison ist die Bewirtung in Innenräumen nun wieder möglich, weshalb der Stadtrat dieses Mal auf eine Erleichterung in Bezug auf eine Beheizung der Aussengastronomien verzichtet. (sda/npa)