Bisher musste im Kanton Zug bei Veranstaltungen bis 300 Personen der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten und keine Maske getragen werden, wenn der Veranstalter sektorweise Kontaktdaten erhob. Diese Vorgabe habe bei der Umsetzung aber zu Unklarheiten geführt, teilte die Gesundheitsdirektion mit.
Der Kanton passt die Vorschriften deswegen auf den 22. August an. Neu gilt bereits bei Anlässen ab 100 statt ab 300 Personen, dass der Abstand eingehalten werden muss, oder, wenn dies nicht möglich ist, die Maske aufgesetzt wird. Es werde also noch stärker auf die Umsetzung von wirksamen Schutzmassnahmen gesetzt, teilte die Gesundheitsdirektion mit.
Angespannte Lage
Die Behörde begründet die Verschärfung mit der «angespannten epidemiologischen Lage». Gerade bei Veranstaltungen sei nach wie vor grosse Vorsicht geboten. Wenn mehr als 100 Personen an einem Anlass teilnähmen und es zu Ansteckungen komme, würde dies zu einem grossen Aufwand beim Contact Tracing führen. Dieses sei aber wichtig, um Ansteckungsketten rasch unterbrechen zu können.
Bei Veranstaltungen ab 100 Personen müssen die Veranstalter die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher erheben, wie ein Sprecher der Gesundheitsdirektion auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte. Unerheblich ist es dabei, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Anlass handelt.
Restaurants nicht betroffen
Nicht betroffen von der Verschärfung sind Restaurants, in denen sitzend konsumiert wird, und die Schutzkonzepte haben. Auch für Kinos gelten die neuen Vorgaben nicht.
Die Vorschriften für Clubs und Bars werden im Kanton Zug leicht gelockert. Seit dem 13. Juli gilt für diese Lokale die Vorgabe, dass sich in ihnen maximal 30 Personen aufhalten dürfen. Diese Zahl werde auf Samstag auf 100 erhöht, wobei die Kontaktdaten erhoben werden müssen, teilte die Gesundheitsdirektion mit.
Kältere Jahreszeit
Diese massvolle Lockerung sei möglich, weil Bars und Clubs nicht für auffällig viele Ansteckungen ursächlich seien, hiess es in der Mitteilung. Zudem könnten die Lokale in der kommenden kälteren Jahreszeit ihre Angebote nicht mehr in den Aussenbereich verschieben.
Ferner beschloss der Zuger Regierungsrat eine Maskenpflicht für alle Dienstleistungen, bei denen es zu einem Körperkontakt kommt oder der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Begründet wird dies damit, dass die Schutzkonzepte einzelner Branchen nicht eindeutig seien. Die Maskenpflicht gelte für Kundschaft und Angestellte. (sda)