(Keystone-SDA) Bei Kontrollen im Oktober 2021 stellte die Walliser Polizei fest, dass in der Walliserkanne gegen mehrere Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verstossen wurde. Insbesondere trug das Personal keine Masken und überprüfte die Kontaktdaten und die Zertifikate der Gäste nicht. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Nach mehreren Kontrollen und Verwarnungen ordnete der Staatsrat die vorübergehende Schliessung des Restaurants an. Der Wirt, seine Frau und ihr Sohn wurden zudem festgenommen, da sie trotz des Verbots weiterhin Gäste bedienten.
Das Bundesgericht stützt die Sicht der Walliser Justiz, dass die Wirtschaftsfreiheit durch die Einführung des Covid-Zertifikats nicht verletzt wurde. Die vom Bundesrat erlassene Verordnung sei verfassungskonform und der Situation angemessen gewesen. Die Bestimmungen seien nicht über die im Epidemiengesetz erteilten Kompetenzen hinaus gegangen.
Ausserordentliche Situation
Das Bundesgericht erinnert daran, dass die Weltgesundheitsorganisation WHO im Oktober 2021 die Covid-Pandemie als gesundheitlichen Notfall von internationaler Tragweite eingestuft hatte. In der Schweiz habe noch die Bestimmung zur besonderen Lagen gegolten, was dem Bundesrat weitreichende Kompetenzen zur Anordnung von Massnahmen eingeräumt habe.
Vor diesem Hintergrund war der Bundesrat gemäss Bundesgericht befugt, die Schliessung von Schulen, öffentlichen Einrichtungen oder Unternehmen anzuordnen. Das Erfordernis eines Zertifikats beim Betreten eines Restaurants und die Überprüfung durch den Wirt seien weit mildere Massnahmen.
Diese Kontrolle lag in der Verantwortung des Betreibers und hat nicht viel Zeit in Anspruch genommen, wie das Bundesgericht weiter schreibt. Sie habe mithilfe der auf einem Smartphone installierten App vereinfacht und beschleunigt werden können und nur wenige Sekunden gedauert.