Eine Mehrheit des Kantonsrates war der Ansicht, dass die Spielsucht-Gefahr bei diesen Automaten vernachlässigbar ist. Schliesslich seien die Einsätze tief und entsprechend mager würden auch die Gewinne ausfallen.
An diesem jahrzehntealten Verbot festzuhalten, sei nicht mehr zeitgemäss und nicht verhältnismässig, fand die Mehrheit bei der Beratung des neuen Geldspielgesetzes.
Im Aargau erlaubt
Im Kanton Zürich sind diese Automaten seit den 1990er-Jahren verboten. Damals stimmte das Zürcher Volk gleich drei mal gegen die Aufhebung des Verbotes. Im Nachbarkanton Aargau beispielsweise sind die «Einarmigen Banditen» schon lange erlaubt. Ab einem Alter von 16 Jahren können Restaurant-Besucher dort ihr Geld loswerden.
Grüne, EVP und EDU können mit den «programmierten Abzockermaschinen», die nun auch in Zürcher Beizen aufgestellt werden sollen, nichts anfangen. «Wollen Sie wirklich die Geldspielindustrie auf unsere 16-Jährigen loslassen?», fragte EVP-Kantonsrat Beat Monhart.
EDU fürchtet um Präventionsarbeit
Mit diesen Automaten werde die Präventionsarbeit torpediert, gab EDU-Kantonsrat Hans Egli (Steinmaur) zu Bedenken. «Wenn wir etwas dazu beitragen, dass die Spielsucht zunimmt, machen wir etwas falsch.»
Die AL war vom Ende des Automatenverbots ebenfalls wenig begeistert, stemmte sich aber nicht dagegen. Verbiete man diese Automaten in den Restaurants, müsse man genau genommen auch jene im Internet verbieten, und das sei ein Ding der Unmöglichkeit.
Damit die Beizenbesucher nicht der Spielsucht am «Einarmigen Banditen» verfallen, genehmigte der Kantonsrat gleichzeitig eine Abgabe in einen Spielsuchtfonds. Pro Jahr sollen zehn Prozent des im Kanton gemeldeten Bruttospielertrages in diesen Topf fliessen.
Das neue Geldspielgesetz soll bereits auf Januar 2021 in Kraft gesetzt werden. Die zweite Lesung findet in etwa vier Wochen statt. (sda)