Die Hotel & Gastro Union begrüsst den Entscheid des Bundesrats, sowohl Quarantäne als auch Isolation auf fünf Tage zu verkürzen. Damit unterstützt der Verband die Haltung von Hotelleriesuisse und Gastrosuisse, welche die ab heute Donnerstag geltenden Massnahmen mit Erleichterung zur Kenntnis genommen haben. Dennoch gibt Urs Masshardt, Geschäftsführer der Hotel & Gastro Union in Luzern zu bedenken: «Mitarbeitende in der Gastronomie und Hotellerie, die an Covid-19 erkrankt sind oder bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich mit dem Virus infiziert haben, handeln nach Konsultation mit ihrem Arzt verantwortungsvoll und nehmen ihre Arbeit erst nach Genesung wieder auf.» [RELATED]
Keine Toleranz gegenüber verantwortungslosen Arbeitgebern
Die Hotel & Gastro Union habe demnach kein Verständnis für Arbeitgeber, die Mitarbeitende mit Unwohlsein beziehungsweise leichten Covid-Symptomen auffordern, ihre Tätigkeiten im Betrieb sofort wieder aufzunehmen. Urs Masshardt bezieht sich auf einen Fall, den der «Blick» in seiner Ausgabe vom 12. Januar 2022 publik machte.
Dabei behauptet eine Masseurin eines renommierten Hotels in Zermatt, gekündigt worden zu sein, weil sie krank nicht zur Arbeit erscheinen konnte. Die Mitarbeitende des Hotels befürchtete, sich während Weihnachten mit Covid angesteckt zu haben. Sie habe umgehend ihren Arbeitgeber informiert und sich krankgemeldet. Dieser habe jedoch darauf bestanden, dass sie trotzdem zur Arbeit erscheine.
«Die Hotel & Gastro Union kennt keine Toleranz gegenüber verantwortungslosen Arbeitgebern», unterstreicht Urs Masshardt. Mitarbeitenden, die in der Hotel & Gastro Union organisiert und von ähnlichen Vorfällen betroffen sind, werden vom Verband rechtlich beraten und unterstützt. (htr/lm)