Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative des Freiburger CVP-Nationalrats Dominique de Buman zurück, welcher die Wirtschaftskommission beider Räte zugestimmt hatten. Die Ständeratskommission tat dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Sondersatz nur verlängert und nicht dauerhaft im Gesetz verankert wird.
Das beantragt auch eine Minderheit der nationalrätlichen Wirtschaftskommission. Die Mehrheit hat sich jedoch für die dauerhafte Lösung ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
Sondersatz fünfmal verlängert
Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen war 2001 eingeführt worden. Seither hat das Parlament die Regelung fünfmal verlängert.Aktuell beträgt der Sondersatz 3,8 Prozent. Der Mehrwertsteuer-Normalsatz beträgt 8 Prozent, der reduzierte Satz2,5 Prozent.
Ob der künftige Sondersatz ebenfalls 3,8 Prozent betragen würde, falls das Parlament der Vorlage zustimmt, ist noch offen. Der Satz könnte sich möglicherweise ändern, schreibt die WAK im Bericht zur Vernehmlassung. In Frage kommt ein Satz von 3,7 Prozent.
Abhängig von AHV-Entscheiden
Einerseits hat das Volk bei der FABI-Vorlage einer Steuersatzerhöhung von 0,1 Prozent zugestimmt, andererseits werden per Ende 2017 0,2 Prozent für die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung wegfallen.
Offen ist noch, ob im Rahmen der Beratungen zur Altersvorsorge eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze beschlossen wird. Sollte das nicht der Fall sein, würde ab 2018 für die Hotellerie ein Sondersatz von3,7 Prozent gelten.Der Sondersatz für die Hotellerie wird mit den Schwierigkeiten der Branche begründet, die durch den schnellen Strukturwandel und Wechselkursschwankungen entstanden sind.
Auch die Minderheit der Kommission möchte der Branche in der aktuellen Situation keine zusätzlichen steuerlichen Lasten auferlegen. Mit einer unbefristeten Lösung würde aber Strukturpolitik betrieben, argumentiert sie.Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. Februar 2017. (sda/npa)