Die Pariser Handelskammer bestätigte am 29. November das Verbot von Paritätsklauseln, welches bereits seit August 2015 in Kraft ist. Darüber hinaus erklärte es sämtliche vertraglichen Vereinbarungen bezüglich dem Hotel-Ranking auf Booking’s Webseite für ungültig. Diese erlaubten es Hotels, gegen Bezahlung einer höheren Kommission weiter oben in den Suchergebnissen gelistet zu werden. Auch Klauseln, welche es Hoteliers untersagen, in direkten Kontakt mit ihren Gästen zu treten, erklärte die Handelskammer als hinfällig.
Bereits am 9. November verabschiedete der Österreichische Nationalrat einen Zusatz zum Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb, der nun auch Bestpreis- und Paritätsklauseln zwischen Hotels und Online-Reiseveranstaltern (OTAs) als unfaire Geschäftspraktiken klassiert und verbietet. Nach den deutschen und französischen Hoteliers könnten nun auch die Österreicher ihre Angebote zu den eigenen Bedingungen und Preisen auf unterschiedlichen Distributionskanälen anbieten, kommentiert Hotrec den Entscheid.
«Die jüngsten Entscheidungen in Frankreich und Österreich sind positive Schritte in Richtung eines faireren und transparenteren Online-Reisemarktes», freut sich Christian de Barrin, CEO von Hotrec.
Markus Lutze, Vorsitzender der Hotrec Distribution Task Force, sieht in beiden Ländern ein Vorbild für das gesamte Europa, «die Dominanz von Online-Plattformen zu begrenzen und die Ungleichgewichte zugunsten von Konsumenten und mehrheitlich kleinen und kleinsten europäischen Hotels zu reduzieren».
Hotrec werde auch in Zukunft die Europäische Kommission auf ihrer Fact-Finding-Mission hinsichtlich unfairer Geschäftspraktiken von Online-Plattformen unterstützen, in der Hoffnung, auf den Markt korrigierend einzuwirken zu können, so Hotrec.
In der Schweiz entschied der Ständerat Ende November, die Motion Pirmin Bischof, welche sogenannten Knebelverträgen einen Riegel vorschieben will, an die zuständige Kommission weiterzuleiten. (htr/pt)