Welche Vorschriften gelten für gastgewerbliche Unternehmen in der beruflichen Vorsorge? Und wo gibt es Spielraum? Die Fragen, die sich Hotels und Restaurants bezüglich Pensionskasse stellen, sind anspruchsvoll. Denn im Gastgewerbe gelten nicht nur die gesetzlichen Regelungen, sondern auch die Vorgaben des Landes-Gesamtarbeitsvertrags (L-GAV). Die Betriebe sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden bei einer Pensionskasse zu versichern, die allen Anforderungen gerecht wird. Bei der HOTELA Vorsorgestiftung ist das seit jeher der Fall. «Wir bieten mehrere L-GAV-konforme Vorsorgepläne, die sich auf die jeweilige Unternehmenssituation anpassen lassen», erklärt Karin Rack, BVG-Managerin bei der HOTELA.

Was zeichnet die HOTELA sonst noch aus? Karin Rack nennt die enge Vernetzung mit dem Gastgewerbe: «HotellerieSuisse ist als Gründerverband in unseren strategischen Organen vertreten. Wir verstehen uns als Partner unserer Kunden, kennen ihre Bedürfnisse und richten unsere Angebote darauf aus.» HOTELA-Kunden profitieren deshalb von massgeschneiderten Lösungen und interessanten Konditionen.

Die wichtigsten HOTELA-Vorteile im Überblick

L-GAV-konforme Vorsorgepläne: Leistungsstufen und Beitragssätze sind individuell wählbar. So sind zum Beispiel höhere Leistungen für Kader möglich, um die Arbeitgeberattraktivität zu steigern. ⇒Zu den Vorsorgeplänen
Effizienz: HOTELA-Kunden erledigen alles Administrative über die digitale Plattform HOTELA+. 
Hoher Zins: 2024 werden die Altersguthaben mit 3.25% verzinst. Das ist der höchste Zinssatz seit 20 Jahren und 2% mehr als gesetzlich vorgeschrieben.
Überdurchschnittlicher Umwandlungssatz: Der Umwandlungssatz von 6.8% gilt nicht nur im obligatorischen, sondern auch im überobligatorischen Bereich (für Löhne ab 90‘720 Franken). Das führt zu höheren Altersrenten.  
Ausgezeichnete Anlagerendite und Solidität: 2024 erwirtschaftete die HOTELA eine Rendite von 8.65% auf ihren Anlagen. Der geschätzte Deckungsgrad stieg auf 108%.

Neue Angebote und Services
Um den Kundenbedürfnissen zu entsprechen, setzt die HOTELA regelmässig Neuerungen um. Seit Anfang Jahr können HOTELA-Kunden eine tiefere BVG-Eintrittsschwelle wählen, somit sind auch (Teilzeit-)Mitarbeitende mit niedrigen Einkommen dem BVG unterstellt. Auf dem Arbeitsmarkt verschafft sich der Arbeitgeber somit einer grösseren Attraktivität. Zudem hat die HOTELA ihre Online-Services ergänzt: Der BVG-Assistent hilft bei der Wahl des geeigneten Vorsorgeplans und der BVG-Rechner bei der Kalkulation der Arbeitnehmerbeiträge.

Für weitere Auskünfte ist das HOTELA-Beraterteam gerne da. 
www.hotela.ch 

Die verbandseigene Pensionskasse von HotellerieSuisse
1948 als Verbandsausgleichskasse von HotellerieSuisse gegründet, ist die HOTELA seit über 60 Jahren auch die offizielle Pensionskasse des Verbands und seiner Mitglieder.
Die HOTELA Vorsorgestiftung in Zahlen
• Angeschlossene Unternehmen: rund 4’000
• Nur ein Rentner auf 15 Erwerbstätige
• Verwaltetes BVG-Guthaben: CHF 2.5 Milliarden