Im Kanton Zug können kleinere Unternehmen, die wegen den Coronamassnahmen Umsatzeinbussen erleiden, auf finanzielle Hilfe des Staates hoffen. Der Regierungsrat hat entschieden, das Härtefallprogramm wieder aufzunehmen, wie die Finanzdirektion am Mittwoch mitteilte.
Das vom Bund und vom Kanton finanzierte Härtefallprogramm im Umfang von 115 Millionen Franken war Ende Mai 2021 ausgelaufen. Der Regierungsrat will nun den verbleibenden Anteil des Kantons Zug an der sogenannten «Bundesratsreserve» zur weiteren Unterstützung von Unternehmen, die speziell von der Pandemie betroffen sind, einsetzen.
Der Kanton will eigene Mittel sprechen
Der Bundesrat hatte auf den heutigen 1. Dezember die Mittel, die den Kantonen aus der «Bundesratsreserve» zur Verfügung gestellt werden, um 200 Millionen Franken erhöht. Der Zuger Anteil daran beläuft sich gemäss Finanzdirektion auf rund 6 Millionen Franken.
Der Kanton Zug will selbst auch einen Beitrag einschiessen. Dessen Höhe sei aber noch nicht genau bezifferbar, denn er hänge von den Gesuchen ab, sagte Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) auf Anfrage.
Als Grössenordnung nannte er maximal 30 Prozent des Bundesbetrags.
Bis Ende Januar ausbezahlt
Ausbezahlt werden soll die Härtefallhilfe bis Ende Januar 2022. Für diese in Frage kommen Unternehmen mit einem regulären Jahresumsatz von weniger als 5 Millionen Franken. Die Hilfe richte sich vor allem an die Branchen Hotellerie, Gastronomie und Fitness, sagte Tännler.
Die Finanzdirektion beschreibt die zum Teil schwierige Lage von Gewerbetreibenden am Beispiel der Restaurants. Seit diese nicht mehr behördlich geschlossen seien, erhielten sie keine Härtefallhilfe mehr. Mit der Öffnung seien die Kosten gestiegen, die Umsätze hätten aber vielfach nicht mithalten können, hiess es in der Mitteilung.
Dazu kommen nun neue Verschärfungen sowie die hohen Fallzahlen und die Omikron-Variante des Coronavirus. Weil viele Weihnachtsessen abgesagt würden, brächen die Umsätze ein, erklärte die Finanzdirektion. (sda/stü)