Das unterstreicht der Bundesrat in einem am Donnerstag publizierten Schreiben an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S). Er nimmt darin Stellung zu verschiedenen offenen Fragen, welche ihm die Kommission Anfang September gestellt hat.
Der Bundesrat betont, dass die «ausserordentliche Lage» nur dann wieder ausgerufen würde, «wenn auch die nun mit dem Covid-19-Gesetz ermöglichten Massnahmen nicht genügen, um die epidemiologische Situation bewältigen zu können.» Das wäre etwa der Fall bei einer plötzlich auftretenden extremen Zunahme der Krankheitsfälle und damit einhergehend einer untragbaren Überlastung der Gesundheitseinrichtungen.
Grundsätzlich hält der Bundesrat aber fest: «Selbst wenn ausserordentliche Umstände vorliegen, ist eine Intervention des Bundes nicht unbedingt erforderlich.» Der Bund solle vor allem dann tätig werden, wenn die Mittel der Kantone nicht ausreichten.[RELATED]
Kontaktverfolgung verbessern
Der Bundesrat nimmt im Schreiben auch ausführlich Stellung zum Contact Tracing der Kantone. Er ortet Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von qualifiziertem Personal für die Schulung, das Coaching und die Supervision der Tracing-Teams.
Das Tracing werde zudem durch den Fakt erschwert, dass manche Infizierte davor zurückschreckten, auf Anfrage eine Liste ihrer engen Kontakte abzugeben. Zudem sei es für Unternehmen zuweilen schwierig, die durch lsolations- und Quarantänemassnahmen verursachten Absenzen zu bewältigen.
Die Regierung ist bestrebt, die Rahmenbedingungen für das Contact Tracing weiter zu verbessern, wie sie schreibt. Noch in diesem Herbst solle eine zentralisierte Datenbank für die Erfassung der kantonalen Daten (Minimal Essential Dataset) bereitstehen. Die Auswertung der Daten solle es ermöglichen, die Wirksamkeit des Contact Tracing zu überprüfen. (sda)