Der Bundesrat hat den Lohnersatz bei der Corona-Quarantäne gekürzt. Erhielten Arbeitnehmer und Selbstständige zuvor maximal zehn Taggelder, können sie neu nur noch für höchstens sieben Tage Erwerbsersatz beanspruchen.
Beschlossen hat dies der Bundesrat im Januar, in Kraft getreten ist die Bestimmung am 8. Februar, wie die Tamedia-Zeitungen am Montag berichteten. Die Neuerung war bisher unbeachtet geblieben, bei der Kommunikation der Landesregierung war sie kein Thema gewesen.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), das über die Taggelder Buch führt, bestätigte am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA: «Ja, es stimmt, seit dem 8. Februar besteht der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz aufgrund Quarantäne auf maximal sieben statt vorher zehn Taggelder, auch wenn die Quarantäne länger ist.»
Test selbst bezahlen
Neu ist ebenfalls die Möglichkeit, die Quarantäne zu verkürzen. Betroffene können neu am siebten Tag einen Corona-Test machen und aus der Quarantäne entlassen werden, wenn er negativ ausfällt. Allerdings müssen sie den Test selbst bezahlen.
Jedoch haben sie kein Anrecht darauf, die Quarantäne zu beenden: Die Entscheidung obliegt den zuständigen Kantonsbehörden. Zudem bleibt es für sie obligatorisch, bis zum zehnten Tag ausserhalb der eigenen vier Wände immer eine Maske zu tragen und mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten.
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) beurteilt die Kürzung der Bezugsdauer von Taggeldern kritisch, wie sich ihr Sprecher Tobias Bär in dem Tamedia-Bericht zitieren lässt. Problematisch sei das gerade für jene Berufstätigen, die ihre Arbeit nicht aus dem Homeoffice erledigen könnten und tendenziell niedrigere Löhne hätten. Für sie steige der Druck, auf eigene Kosten einen Test zu machen und an den Arbeitsplatz zurückzukehren. (sda og)