Dies schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N), die am Donnerstag veröffentlicht wurde.
Konkret wird in dem Vorstoss verlangt, dass Eventtechnik-Unternehmen, Eventagenturen, Tribünenbauer, Zeltbauer sowie Eventdienstleister im Bereich Mobiliar und Geschirr mit zusätzlichen finanziellen Beiträgen des Bundes unterstützt werden.
Bei seiner rückblickenden Betrachtung der «ausserordentlichen Lage» gemäss Epidemiengesetz könne der Bundesrat keine Geschäftszweige identifizieren, die vollständig durch die Maschen der umfassenden Unterstützungsmassnahmen fielen. Alle Branchen hätten einen Anspruch geltend machen können. [RELATED]
Mit dem Covid-19-Gesetzes sei auch gesetzliche Grundlage für eine Beteiligung des Bundes an Massnahmen zur Unterstützung von Härtefällen geschaffen worden. Die konkreten Modalitäten einer Beteiligung des Bundes an der Finanzierung solcher Härtefallmassnahmen wird derzeit mit den Kantonen erarbeitet. In Kraft sollen sie Anfang 2021. (sda)