Nationalrat Martin Candinas (CVP/GR) verlangt, dass bei der Erweiterung von altrechtlichen Zweitwohnungen gleichzeitig die Schaffung von neuen Wohnungen zulässig ist. Auch bei Abbruch und Wiederaufbau eines betroffenen Objekts sollen zusätzliche Wohnungen gebaut werden dürfen.
Das Zweitwohnungsgesetz schränke die Nutzung der bestehenden altrechtlichen Liegenschaften übermässig ein, argumentiert Candinas. Dringend notwendige Investitionen in Altliegenschaften würden nicht getätigt. Mit zusätzlichen Ferienwohnungen können Altliegenschaften effizienter genutzt werden.
In seiner am Montag veröffentlichten Stellungnahme erinnert der Bundesrat daran, dass mit der geltenden Regelung die Vorgaben der Zweitwohnungsinitiative umgesetzt würden. Es handle sich um einen politischen Kompromiss, der im Nationalrat gefunden worden sei.
Dieser geht an die Grenze dessen, was der Verfassungsartikel zulasse. Die Umsetzung der Motion wäre nach Ansicht des Bundesrats daher verfassungswidrig. (sda)