Die federführende Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) will den Sondersatz für Beherbergungsleistungen dauerhaft ins Gesetz schreiben. In ihrem Mitbericht hält die Finanzkommission fest, das sei zielführender, als periodisch über dessen Fortführung zu diskutieren. Das teilten die Parlamentsdienste am vergangenen Freitagabend mit.
Der Sondersatz für die Hotellerie wird mit den Schwierigkeiten der Branche begründet, die durch den schnellen Strukturwandel und Wechselkursschwankungen entstanden sind.
Der Grundsatzentscheid für die Begünstigung stiess in der Kommission auf wenig Widerstand. Die dauerhafte Verankerung wurde jedoch nur mit 13 zu 11 Stimmen gutgeheissen.
Die WAK soll nun die parlamentarische Initiative des Freiburger CVP-Nationalrats Dominique Buman («Mehrwertsteuer. Dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen») dem Nationalrat beantragen. (sda/htr/npa)