Die 5-seitige Liste enthält 19 Berufsarten mit insgesamt 269 Berufen, die ab dem 1. Juli der Stellenmeldepflicht unterliegen. Eine Stellenmeldepflicht gilt dann, wenn eine Berufsart eine durchschnittliche Arbeitslosigkeit von mindestens 8 Prozent aufweist. Ein Arbeitgeber, der eine entsprechende Stelle besetzen will, muss sie zukünftig während fünf Tagen zunächst dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden, bevor er sie breiter ausschreiben darf. Die Massnahme ist Folge der Umsetzung der 2014 vom Stimmvolk angenommen Masseneinwanderungsinitiative (MEI).
Bis 2020 soll der Schwellenwert für die Stellenmeldepflicht auf 5 Prozent herabgesetzt werden.
Gastgewerbe stark betroffen
Unter den Berufsbezeichnungen finden sich zahlreiche Berufe aus dem Gastgewerbe. Problematisch aus Sicht der Arbeitgeber ist insbesondere die Tatsache, dass zum Teil sehr unterschiedliche Berufe in einer einzigen Berufsart zusammengefasst werden.
In der Berufsart «Küchenpersonal» zum Beispiel, in der die Arbeitslosigkeit insgesamt bei über 8 Prozent liegt, finden sich Berufsbezeichnungen wie «Koch», «Hilfskoch, «Pizzaiolo», «Küchenchef ohne eidg. Diplome», «Gastronomiekoch mit eidg. Fachausweis» oder «Übrige Berufe in Hotellerie und Gastronomie». Geringqualifizierte Tellerwäscher und ausgebildete Spitzenköche fallen so in die gleiche Berufsart, obwohl sich Anforderungsprofil und Anzahl verfügbarer Arbeitskräfte zwischen beiden Berufen stark unterscheiden.
Die Liste steht noch unter dem Vorbehalt des definitiven Entscheides des Bundesrates, welcher voraussichtlich noch im Mai erfolgen werde, wie das Seco mitteilte. (htr/pt)