Ende November 2021 hat der Bundesrat entschieden, die Kantone beim Abschluss des Härtefallprogramms in einer zweiten Tranche zusätzlich mit 200 Millionen Franken aus der «Bundesratsreserve» zu unterstützen. Damit sollen die Kantone den spezifischen Bedürfnissen der Unternehmen in ihrem Kanton besser Rechnung tragen können. Gemäss der kantonalen Härtefallverordnung waren Beitragsgesuche bis spätestens am 30. September 2021 bei der Kontaktstelle für Wirtschaft einzureichen. Der Regierungsrat hat die Frist für ergänzende Unterstützungen nun bis Ende März 2022 verlängert, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Dienstag.
Finanzielle Auswirkungen noch unklar
Nach der ersten Tranche von 1,29 Millionen Franken stehen dem Kanton Glarus zusätzliche 860'000 Franken zur Verfügung. Der Betrag kann als Ergänzung zu bereits erbrachten Härtefallgeldern an Unternehmen der Tourismus- oder Eventbranche ausbezahlt werden. Bedingung sei, dass die Betriebe in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen der Pandemie besonders betroffen seien und dass an ihnen «ein gewichtiges kantonales Interesse» bestehe. (htr/lm)
[DOSSIER]