Die St. Galler Regierung hat die kantonale Verordnung zur Umsetzung des Härtefallprogramms des Bundes inzwischen im Dringlichkeitsrecht beschlossen. Gesuche können danach aus den Branchen Gastronomie, Hotellerie, Reisen und Tourismus, Märkte und Messen, Freizeit und Veranstaltungen sowie von Tierparks eingereicht werden.
Es gibt Einschränkungen: Unterstützt werden im Kanton St. Gallen – wie auch im Nachbarkanton Thurgau – nur Betriebe, in denen Personal im Umfang von 300 Stellenprozenten beschäftigt wird. Hilfen sollen zudem nur solche Unternehmen erhalten, die ohne die Coronakrise «eine Chance auf Weiterbestand hätten», wie am Dienstag an der Medieninformation die beiden FDP-Regierungsräte Beat Tinner und Marc Mächler betonten. Man wolle keine Strukturerhaltung betreiben.
Einheitliche Bearbeitung
Gesuche können im Kanton St. Gallen ab dem 4. Januar über die Webseite des Kantons eingereicht werden und zwar nur online. Anträge per Post würden nicht behandelt. Die Liste der Unterlagen, die dann verlangt werden, findet sich bereits auf der Homepage des Kantons. Es gelte der Grundsatz «first come, first served», sagte der Volkswirtschaftsdirektor.
Der Kanton wird die Anträge zuerst formell auf ihre Vollständigkeit hin überprüfen. Materiell werden sie danach von einer Task Force mit Treuhand- und Kreditspezialistinnen und -spezialisten sowie Fachleuten des Kantons behandelt. Angekündigt wird eine einheitliche Bearbeitung. Darauf folgt eine Empfehlung, ob A-fonds-perdu-Beiträge oder rückzahlbare Darlehen in Form von Solidarbürgschaften gewährt werden können. Die Betriebe könnten dies nicht wählen, hiess es an der Medieninformation.
Geht es um Darlehen, ist die Bürgschaftsgenossenschaft BG Ost-Süd für Bankkredite im Umfang von 100 Prozent zuständig. Der Kanton übernehme die volle Deckung allfälliger Bürgschaftsverluste, sagte Finanzchef Marc Mächler.
Mehr Mittel im Januar
Bisher stehen für die Hilfen aus dem Topf für Härtefälle 22,6 Millionen Franken zur Verfügung. Je zur Hälfte kommen die Mittel vom Bund und vom Kanton. Schon im Januar könnte der Betrag aber erhöht werden, kündigte Mächler an. Der Bund hat nämlich bereits erklärt, dass er die Gelder wegen der verschärften Corona-Massnahmen aufstocken wird.
Die nun im Eilverfahren beschlossene Verordnung wird vom Kantonsrat in der kommenden Februarsession beraten und in ein Gesetz überführt. Das Vorgehen wurde von der Regierung mit den Fraktionen so abgesprochen. (sda)