Im kommenden Jahr steigen die Mindestlöhne im Gastgewerbe gemäss der Teuerung auf Basis der Septemberprognose 2022 und real um bis zu 40 Franken pro Monat je nach Lohnstufe. Darauf haben sich die Sozialpartner im Gastgewerbe geeinigt.
Entsprechend beantragen die Sozialpartner beim Bundesrat die Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung bis Ende 2023, wie die Gewerkschaften Syna und Unia, der Verband Hotel & Gastro Union sowie die Arbeitgerberverbände HotellerieSuisse, Gastrosuiss und Swiss Catering Association (SCA) am Mittwoch mitteilten.
Die Teuerung werde auf allen Lohnstufen ausgeglichen und mit Ausnahme der Lohnkategorie ohne Berufslehre stiegen die monatlichen Mindestlöhne zusätzlich real um 10 bis 40 Franken je nach Lohnstufe.
Das Gastgewerbe gehörte, wie es in der Medienmitteilung weiter heisst, zu den von der Pandemie am härtesten getroffenen Branchen und leide unter akutem Fachkräftemangel. Dennoch habe die Branche ein deutliches Zeichen setzen wollen und der Erhöhung der Mindestlöhne zugestimmt.
Durch diese Lohnerhöhungen und das seit 2010 laufende Aus- und Weiterbildungsprojekt des Landes-GAV soll die Attraktivität der Branche und die Bindung der Mitarbeitenden im Gastgewerbe gefördert werden. (sda/stü)