Nach dem Nationalrat hat sich auch die vorberatende Kommission des Ständerates für eine solche Regel ausgesprochen.
Die Art und Weise der Information über die Lebensmittelkontrolle bleibt aber höchst umstritten: Die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-SR) sprach sich mit Stichentscheid von Präsidentin Christine Egerszegi (FDP/AG) für die Nationalratsvariante aus, die nur positive und keine negativen Bescheinigungen vorsieht.
Betriebe, die wesentliche Vorschriften verletzen, sollen gar keine amtliche Bescheinigung bekommen, aber innerhalb eines halben Jahres eine zweite Chance erhalten. Bei geringfügigen Problemen sollen die Betriebe die Bescheinigung bekommen. Entscheidend soll sein, dass für die Gesundheit der Kundschaft kein Risiko besteht.
Kein Restaurant-Pranger
Ein Teil der Kommission möchte keine kostenlose amtliche Bescheinigung einführen, ein anderer Teil würde die Version des Bundesrates bevorzugen.Gemäss dieser Version erhielten alle Lebensmittelbetriebe eine amtliche Bescheinigung, welche die Konsumenten über «den Grad der Übereinstimmung» des Betriebs mit den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen informieren würde.
Ursprünglich hatte der Bundesrat vorgeschlagen, dass die Behörden die Ergebnisse der Kontrollen veröffentlichen. Dies stiess jedoch in der Gastronomie auf Kritik. Betriebe befürchteten, an den Pranger gestellt zu werden.
Fleischschau bei Jagdwild
Anders als der Nationalrat entschied die Ständeratskommission beim Jagdwild:Sie hat sich für eine Fleischschau bei Schweizer Jagdwild ausgesprochen, das an Metzgereien und Restaurants verkauft wird. Das Fleisch soll also amtlich besichtigt werden. Der Nationalrat hatte einen entsprechenden Passus aus dem Gesetz gestrichen.
Über andere wichtige Punkte des Lebensmittelgesetzes hatte die Kommission schon früher entschieden. So stellte sie sich gegen eine strengere Deklarationspflicht für Lebensmittel. Nach ihrem Willen sollen Hersteller nicht auf sämtlichen vorverpackten Lebensmitteln die Herkunft jedes Rohstoffes angeben müssen.
Wegen Pferdefleischskandal
Der Nationalrat hatte unter dem Eindruck des Skandals um Lasagne mit nicht deklariertem Pferdefleisch beschlossen, die Regeln zu den Rohstoffen zu verschärfen. Im Gegenzug lockerte er die Bestimmungen zum Produktionsland: Die Hersteller sollen bei stark verarbeiteten Lebensmitteln wie Glacé auf die Angabe des Produktionslandes verzichten dürfen.
Heute müssen in der Schweiz bei verpackten Lebensmitteln das Produktionsland und die Zutaten deklariert werden. Die Herkunft eines Rohstoffs muss nur deklariert werden, wenn dieser mehr als 50 Prozent des Lebensmittels ausmacht und eine Täuschung vorliegen könnte – zum Beispiel bei Bündnerfleisch aus der Schweiz mit Fleisch aus Argentinien.
Vorschriften für Badewasser
Gegen den Nationalrat stellt sich die Ständeratskommission ausserdem beimWasser: Nach ihrem Willen soll Dusch- und Badewasser in öffentlichen Anlagen in der ganzen Schweiz einheitliche Qualitätsanforderungen erfüllen. Der Nationalrat hatte diese Bestimmung aus dem Gesetz gestrichen.
In der Gesamtabstimmung hiess die Ständeratskommission das revidierte Lebensmittelgesetz einstimmig gut. Nun kann sich der Ständerat damit befassen.Die Kommission beantragt ihrem Rat auch die Annahme einer Motion zur Deklarationspflicht bei Fischen: Anbieter von Fisch im Offenverkauf sollen künftig über die Herkunft schriftlich informieren müssen – so, wie sie es beim Fleisch bereits heute tun müssen. Der Bundesrat hatte sich damit einverstanden gezeigt. (npa/sda)