Die Kommission beantragt mit 14 zu 9 Stimmen, dass Betriebe schon nach der ersten Lebensmittelkontrolle eine kostenlose amtliche Bescheinigung erhalten, wenn sie die wesentlichen lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllen. Kunden sollen dieses Dokument auf Verlangen einsehen dürfen, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
Lebensmittelbetriebe hingegen, die wesentliche Vorschriften verletzen, etwa verdorbenes Fleisch im Kühlschrank lagern, sollen innerhalb eines halben Jahres eine zweite Chance erhalten. Details will die Kommission auf Verordnungsstufe regeln.
Die SGK geht davon aus, dass diese Lösung sowohl den Anliegen der Betriebe als auch den Anliegen der Kunden entgegenkommt. Die amtliche Bescheinigung fällt einfacher aus, als vom Bundesrat vorgesehen und enthält weniger Details und keine Symbole.
In der Vernehmlassung war die Veröffentlichung der Resultate der Lebensmittelkontrollen sehr umstritten. Die Gastrobranche und der Detailhandel befürchteten, dass Betriebe wegen kleiner Beanstandungen im Internet blossgestellt werden könnten.
Langwierige Beratung
Die SGK hat die Revision des Lebensmittelgesetzes über vier Sitzungen hinweg beraten. Intensiv waren dabei die Diskussionen über die Angaben, die über Lebensmittel gemacht werden müssen. Grundsätzlich sollen die heute geltenden Regeln weitergeführt und Produktionsland, Sachbezeichnung sowie Zutaten deklariert werden.
Die SGK will dem Bundesrat aber klarere Vorgaben für allfällige Ausnahmen machen. So soll er nur bei stark verarbeiteten Lebensmitteln wie Eiscrème-Cornets oder Fertig-Pizzen Ausnahmen von der Pflicht vorsehen, das Produktionsland anzugeben.
Die SGK möchte im Gesetz zudem neu einfügen, dass der Bundesrat an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel einschränken kann, wenn diese viele gesundheitlich problematische Nährstoffe wie gesättigte Fettsäuren, Zucker oder Salz enthalten.
Der Entwurf des revidierten Lebensmittelgesetzes wurde von der Kommission in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Es wurden insgesamt 20 Minderheitsanträge dazu eingreicht.
Annäherung an EU
Die Änderungen im Lebensmittelgesetz dienen dazu, Schweizer Recht mit dem europäischen in Einklang zu bringen. So soll im Gesetz auch das Täuschungsverbot für Kosmetikprodukte verankert werden. Diese Produkte dürfen damit nur noch mit Eigenschaften beworben werden, die den Tatsachen entsprechen.
Weitere Änderungen zielen darauf ab, dass die Schweiz am Schnellwarnsystem der EU für Lebensmittel- und Produktesicherheit teilnehmen kann. Ausserdem wird das Bewilligungsverfahren für Lebensmittel vereinfacht. (npa/sda)