Nun steht das Berner Härtefall-Progamm wieder am Start, mit mehr Kapazitäten und angepasster Software, wie die bernische Wirtschafts-, Energie und Umweltdirektion am Freitag mitteilte. Neu gibt es drei Kategorien von Unternehmen, die ein Gesuch einreichen können.
In die erste Kategorie fallen Unternehmen mit mehr als 40 Prozent Umsatzbussen in zwölf aufeinanderfolgenden Monaten. In die zweite Kategorie fallen jene Betriebe, die seit Anfang November 2020 auf behördliche Anordnung mindestens 40 Tage geschlossen waren. Die dritte Kategorie umfasst Betriebe, auf die beides zutrifft.
Als Grundlage für die Berechnung der Unterstützung dienen in allen drei Fällen die Fixkosten eines Betriebes, wie aus der Mitteilung weiter hervorgeht.
Ausserdem wurde die Obergrenze für nicht rückzahlbare Beiträge erhöht. Sie liegt nun bei 20 Prozent des Jahresumsatzes oder maximal 750'000 Franken (statt 200'000 Franken). Die Sozialpartner zeigten sich mit der Neuausrichtung des Berner Härtefall-Programms zufrieden. Der Kanton rechnet mit etwa 6000 Gesuchen.
Neustart nötig
Der Kanton Bern hatte bereits Anfang Jahr sein Härtefall-Programm gestartet – und viel Kritik einstecken müssen. Viel zu viele Unternehmen würden die Kriterien nicht erfüllen, monierte namentlich die Gastrobranche. Am 13. Januar lockerte der Bundesrat die Bestimmungen auf nationaler Ebene.
Der Kanton Bern musste sein Programm dadurch einem Systemwechsel unterziehen. Auch wenn der Regierungsrat die Lockerungen ausdrücklich begrüsste, war er nicht sonderlich erfreut darüber, dass der Bund die Regeln eines laufenden Spiels geändert habe, wie Wirtschaftsdirektor Christoph Ammann damals vor den Medien sagte. (sda og)
Informationen zum Einreichen der Härtefall-Gesuche finden Unternehmen auf der Internetseite des Kantons: www.be.ch/covid-support oder via Hotline (031 636 96 00).