Der Kanton Zug beteiligt sich damit am Härtefall-Programm des Bundes. In der Ratsdebatte gab es keinen Widerstand. Ursprünglich ging der Zuger Regierungsrat von 44 Millionen Franken aus, die als A-fonds-perdu-Beiträge und Kredite für Firmen in Not zur Verfügung gestellt werden sollen.
Mit der Erhöhung des Bundestopfs auf 1,5 Milliarden Franken erhöhte sich auch der Rahmenkredit für die Hilfsgelder im Kanton Zug auf 66,1 Millionen Franken, davon stammen 16,3 Millionen Franken vom Bund. Über diesen Gesamtbetrag hatte der Kantonsrat in erster Lesung beraten.
Auf die zweite Lesung hin beantragte die Regierung zusätzliche 15 Millionen Franken für jene Unternehmen, die durch die jüngsten Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie getroffen sind. Dabei gehe es etwa um die Gastronomie, der durch die verordnete Schliessung um 19 Uhr das Abendgeschäft flöten gehe, sagte Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP).
Vertrauen ausgesprochen
Er lehne Anträge von FDP und SP/ALG ab, die eine Ausweitung des Kantonsbeitrags und eine tiefere Schwelle beim Umsatzeinbruch gefordert hatten, sagte Tännler. Sie seien gut gemeint, gingen aber einen Schritt zu weit. Angesichts der jüngsten Aufstockung des Kantonsbeitrags zogen die beiden Fraktionen ihre Anträge zurück.
Anders als in der ersten Lesung wollte die Regierung den Anteil von rückzahlbaren und nicht rückzahlbaren Beiträgen selber festlegen um so rasch reagieren zu können. Das bedinge Vertrauen, sagte Tännler, der Rat sprach der Regierung dieses grossmütig aus, auch im Bezug auf einen weiteren Antrag.
So kann der Regierungsrat befristet unter Anhörung der Staatswirtschaftskommission in Eigenregie die kantonalen Beiträge anpassen, wenn der Bund seine Beiträge erhöht. Das verleihe ihm die nötige Flexibilität in einer volatilen Situation, sagte Tännler.
Für die Vergabe der Härtefallgelder besteht eine Referendumsfrist bis Ende Februar. Der Regierungsrat kann für jene Unternehmen, die nicht solange durchhalten würden, 1,5 Millionen Franken aus dem Lotterie-Fonds zur Verfügung stellen, muss diese aber später wieder in den Fonds zurückführen.
Kein Mieterlass-Anreiz
Ein überparteiliches Postulat, das Kantonsbeiträge an die Mieten von Hotel- und Gastrobetrieben im Kanton Zug forderte, lehnte eine Mehrheit im Rat ab. Die Unterstützung geschehe im Rahmen der Härtefall-Regelung, lautete der Tenor, branchenspezifische Finanzhilfen seien abzulehnen, sagte etwa Karl Nussbaumer (SVP).
Dagegen trat Benny Elsener (CVP) verbal vehement an. Das Hotel- und Gastrogewerbe brauche dringend Überlebenshilfen, die Umsatzeinbusse betragen 80 Prozent seit Februar. Die Branche liege flach und brauche Sauerstoff in Form von Geld. «Diese Branche ist kurz vor dem Herzstillstand.»
Die Hilfe komme schneller an, wenn sie über die Härtefall-Regelung komme, konterte Andreas Hausheer (CVP), Präsident der Staatswirtschaftskommission. Finanzdirektor Tännler sagte, er lehne eine «Lex Gastro» ab. Die «Mietgeschichten» seien in den Härtefallgeldern bereits eingerechnet. Auch solle sich der Kanton nicht in private Vertragsverhältnisse einmischen. (sda)