
Arbeitsmarkt
Keine Ausnahmen beim Drittstaaten-Kontingent
Der Entscheid in der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) fiel mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. In der grossen Kammer hatte nur die SVP gegen die Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes opponiert.
Die Vorlage sieht eine Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss vor. Der Bundesrat hatte diese auf Wunsch des Parlaments erarbeitet. Die erleichterte Zulassung zum Arbeitsmarkt für an Schweizer Hochschulen ausgebildete Drittstaatenangehörige hat zum Ziel, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. In der Frühjahrssession 2023 weitete der Nationalrat diese Zulassungserleichterung aus auf alle Absolventinnen und Absolventen von Bildungsgängen der Tertiärstufe aus. Darunter würden auch Personen mit eidgenössischem Fachausweis und eidgenössischen Diplomen sowie Postdoktorandinnen und -doktoranden fallen.
Anders sieht es die Ständeratskommission. In ihren Augen besteht kein Handlungsbedarf, da die erforderlichen Bewilligungen im Rahmen der bestehenden Kontingente eingeholt werden können, wie der Mitteilung zu entnehmen ist. Ausserdem ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass die Vorlage als Ganzes gegen Artikel 121a der Bundesverfassung verstösst. Der 2014 von Volk und Ständen angenommene Verfassungsartikel sieht vor, dass die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt wird.
Der Bundesrat schrieb in seiner Botschaft, es gehe um Menschen mit Schweizer Ausbildung, die in der Regel bereits gut in die Schweizer Gesellschaft integriert seien. Wird die Ausnahme auf Hochschul- und ETH-Absolventen beschränkt, betrifft sie laut Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider wenige hundert Menschen pro Jahr.

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