Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) unterbreitet der Regierung ein Schreiben mit verschiedenen Empfehlungen und hat zusätzlich einen Vorstoss eingereicht, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats hatte sich zuvor mit Gesundheitsminister Alain Berset ausgetauscht.
Die Empfehlungen der SGK-N sind vielfältig: Wer auf dem Luftweg in die Schweiz einreisen will, soll mit einem aktuellen Test nachweisen müssen, dass er oder sie nicht mit dem Coronavirus infiziert ist.
Zudem soll der Bund für alle Personen in Alters- und Pflegeheimen einmal pro Woche einen freiwilligen Test finanzieren, und zwar bis Ende März 2021. Sollte sich diese Massnahme bewähren, soll der Bundesrat sie verlängern können.
Kredit-Programm reaktivieren
Um die Liquidität von Unternehmen sicherzustellen, die von Massnahmen gegen die Epidemie betroffen sind, soll der Bundesrat nach Meinung der Nationalratskommission die Covid-Kredite unverzüglich reaktivieren. Die Kredite sollen nicht zu einer neuen Verschuldung führen und deshalb nicht höher sein als eine voraussichtliche Härtefallhilfe.
Weiter sollen selbstständige Einzelunternehmer, die Härtefallhilfe beantragen und dies wünschen, rasch einen Vorschuss in Höhe von 50 Prozent erhalten. Dieser wäre zurückzuzahlen, wenn die Härtefallhilfe abgelehnt wird.
Keine Diskriminierung von Nichtgeimpften
Neben den Empfehlungen verabschiedete die Kommission eine Motion, die erreichen will, dass die Kantone in den Pflegeheimen für genügend Personal sorgen, sodass dieses wenn nötig in Quarantäne gehen kann. Subsidiär soll der Bund Sanitätspersonal der Armee zur Verfügung stellen. Zudem sollen die Kantone den Spitälern genaue Vorgaben und die nötigen finanziellen Sicherheiten geben, damit diese ihre Intensivpflegekapazitäten bei einem erneuten Aufflammen der Epidemie rasch steigern können.
Zur Frage, ob Veranstalter von Kultur-, Sport- oder Freizeitanlässen von ihren Kunden einen Impfnachweis verlangen dürfen, liess sich die Kommission von einer Vertretung des Bundesamtes für Justiz (BJ) informieren. Demnach können Private geimpfte und nicht geimpfte Kunden unterschiedlich behandeln, «sofern sie dabei nicht diskriminierend vorgehen und die geltenden Regeln des Datenschutzgesetzes einhalten». Aufgrund dieser Erläuterungen verzichtete die Kommission auf einen Vorstoss. (sda)