Am Mittwochnachmittag um 15.00 Uhr haben Bundespräsident Guy Parmelin und Gesundheitsminister Alain Berset die definitive Öffnungsstrategie ab anfang März präsentiert. Ab nächster Woche sollen alle Läden wieder öffnen können. Ebenfalls sollen Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken wieder ihre Tore öffnen können. Zudem sollen Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen im Aussenbereich wieder zugänglich sein, namentlich Zoos, botanische Gärten und Erlebnisparks.
Im Freien plant der Bundesrat weitere Lockerungen: So sollen private Veranstaltungen mit maximal 15 Personen wieder möglich sein. Ebenso sollen Sportanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien wieder öffnen dürfen.
Aussenbereiche von Restaurants sollen erst im April öffnen dürfen
Für die Öffnung von Restaurants ist es laut dem Bundesrat noch zu früh. Entscheidend sei, dass man dort über längere Zeit mit vielen Menschen zusammen sei, was das Infektionsrisiko erhöhe, sagte Gesundheitsminister Alain Berset am letzten Mittwoch vor den Medien.
Geöffnet haben dürfen weiterhin nur Take-Aways, Schul- und Betriebskantinen sowie Hotelrestaurants für Hotelgäste. Auch Lieferdienste bleiben erlaubt. Aussenbereiche und Terrassen von Restaurants sollen auch erst frühestens ab anfangs April öffnen dürfen.
Kantone wollen Aussenbereiche früher öffnen
Mehrere Kantone sind jedoch für raschere Lockerungen der Corona-Massnahmen. Sie reagierten damit auf die Öffnungsschritte, die der Bundesrat am letzten Mittwoch bei ihnen in Vernehmlassung gegeben hatte. Zahlreiche Kantone wollen, dass Gastronomiebetriebe bereits ab März Gäste zumindest auf den Terrassen bewirten dürfen. Am Sonntag teilten dies Graubünden, Tessin, Uri, Freiburg und Thurgau mit. Einzig der Aargau stellte sich bisher hinter den Bundesrat, der die Restaurants erst ab April wieder teilweise öffnen will.
Die Kantone Appenzell Innerrhoden und Glarus beantragten bereits am Freitag, dem Gastgewerbe ab März wieder eine Bedienung von Gästen im Freien zu erlauben. Der Kanton Waadt plädierte dafür, dass Restaurants ab 15. März tagsüber wieder Gäste bewirten dürfen. Am Samstag hatten sich zusätzlich die Kantone St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden für zusätzlich Öffnungsschritte auf den 1. März hin ausgesprochen. Auch der Gewerbeverband, Gastrosuisse und die SVP hatten unter anderem weitere Schritte gefordert.
Auch der Luzerner, der Schwyzer und der Nidwaldner Regierungsrat wollen eine raschere Lockerung der Corona-Massnahmen, als es der Bundesrat vorgeschlagen hat. In der Zentralschweiz hatte am Wochenende der Urner Regierungsrat verbal aufs Tempo gedrückt, am Montag doppelten die Exekutiven der Kantone Luzern, Nidwalden und Schwyz nach. Luzern forderte eine Öffnung der Aussenbereiche der Restaurants bereits auf den 1. März. Schwyz und Nidwalden finden, dass auf diesen Zeitpunkt hin dank der Schutzkonzepte und der entspannten epidemiologischen Lage sogar eine vollständige Rückkehr zum Normalbetrieb der Beizen möglich sei.
Unterstützung von Parlamentskommissionen
Unterstützung erhielten diese Kantone auch von Nationalratskommissionen. So sollen Restaurants aus Sicht der Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) schon am 22. März wieder öffnen dürfen, ebenso wie Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport. Die SGK-N rief den Bundesrat zudem auf, den Kantonen zu ermöglichen, «eine massvolle Nutzung der Terrassen für den Take-Away-Betrieb zu erlauben», etwa in den Skigebieten. Der Bund hatte eine solche Nutzung bisher als rechtswidrig beurteilt.
Die Kantone Graubünden, Schwyz, Glarus, Uri sowie Ob- und Nidwalden haben die Covid-Verordnung bereits so ausgelegt, dass Pisten-Restaurants in den Skigebieten Sitzgelegenheiten auf ihren Sonnenterrassen aufstellen dürfen. Das ärgerte den Walliser Staatsratspräsidenten Christophe Darbellay. Er sagte der «NZZ am Sonntag», entweder setze der Bundesrat das Gesetz durch oder er erlaube allen Kantonen den Terrassenbetrieb von Bergrestaurants. Sollte sich nichts ändern, «dann öffnen wir die Terrassen auch.» (htr sda og)