Genaue Zahlen liegen noch nicht vor. Gemäss der am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation aus dem Nationalrat geht der Bundesrat aber davon aus, dass die Missbrauchsquote zwischen 1,5 und 3 Prozent liegt. Er stützt sich dabei auf die Erfahrungswerte der Arbeitslosenversicherung.
Derzeit sind rund 190'000 Betriebe in Kurzarbeit, wovon ungefähr 150'000 die Entschädigung tatsächlich in Anspruch nehmen dürften. Der Bundesrat schätzt die mögliche Zahl an Missbräuchen auf 2100 bis 4200. Derzeit könne aber noch keine Zwischenbilanz gezogen werden, schreibt er.
Zusätzlichen Handlungsbedarf zu den ohnehin verstärkten Kontrollen hinzu sieht der Bundesrat nicht. Kontrolliert wird aufgrund von Meldungen, zudem werden Stichproben gemacht. Die zuständige Behörde konzentriert ihre Mittel derzeit vollständig auf diese Kontrollen. Der Bundesrat plant, dafür ab nächstem Jahr zusätzliche Mittel freizumachen und auch externe Treuhandgesellschaften beizuziehen. (sda)