Mit 98 zu 84 Stimmen bei 9 Enthaltungen sagte die grosse Kammer am Donnerstag Nein zu einem Vorstoss von FDP-Ständerat Ruedi Noser (ZH). Die kleine Kammer hatte die Motion im Sommer hauchdünn angenommen.
Noser verlangte keine Praxisänderung, sondern schärfere Kontrollen von steuerbefreiten Organisationen. Konkret sollte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) überprüfen, ob die Anforderungen an die Steuerbefreiung im Falle von politischer Tätigkeit eingehalten werden.
Der Motionär störte sich insbesondere am finanziellen Engagement vieler gemeinnütziger Organisationen im Kampf gegen die Konzernverantwortungsinitiative und gegen das Jagdgesetz im vergangenen Jahr. Er war wie die Mehrheit des Ständerats und der vorberatenden Nationalratskommission der Meinung, dass zu wenig hingeschaut werde.
«Einmal steuerbefreite Organisationen sollen nicht für immer steuerbefreit sein», sagte Kommissionssprecher Leo Müller (Mitte/LU). Im Falle eines zu offensiven politischen Engagements müsse die Steuerbefreiung infrage gestellt werden.
«Retourkutsche ohne gutes Motiv»
Kathrin Bertschy (GLP/BE) hielt im Namen der schliesslich obsiegenden Minderheit entgegen, dass der Aufwand für eine zusätzliche systematische Überprüfung aller Fälle durch den Bund unverhältnismässig aufwendig und teuer wäre. Es handle sich hier um ein «Arbeitsbeschaffungsprogramm in kantonalen Steuerverwaltungen mit demokratisch schalem Beigeschmack».
Eine politische Tätigkeit von steuerbefreiten Organisationen sei nicht verboten, sie müsse gemäss Gesetz einfach «von untergeordneter Bedeutung» sein, gab Bertschy zu bedenken. Der indirekt verlangte Entzug der Steuerbefreiung wäre eine «Retourkutsche» eines nachhaltig verärgerten Parlamentsmitglieds. Das sei «kein gutes Motiv».
Auch Bundesrat Ueli Maurer wehrte sich im Namen der Regierung gegen den Vorstoss. Bei einer Überweisung müssten Beamte eine politische Wertung vornehmen und entscheiden, ob zu viel Geld in Abstimmungskämpfe eingesetzt worden sei oder nicht. «So lässt sich das nicht machen.»
Wenn schon, dann müsse die Frage der Gemeinnützigkeit im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer neu definiert werden, sagte Maurer. Das stehe aber derzeit nicht zur Debatte. (sda)