Der Rat entschied sich am Dienstag mit 119 zu 65 Stimmen und bei einer Enthaltung, einer parlamentarischen Initiative von Philippe Nantermod (FDP/VS) Folge zu geben. Er folgte der Mehrheit seiner Rechtskommission (RK-N). Es gehe um eine kleine Summe, aber um ein starkes Zeichen, sagte Philipp Matthias Bregy (CVP/VS).
Die Mehrheit der RK-N fand, dass der Begriff des privaten Raumes – etwa Hotelzimmer oder Ferienwohnung – definiert werden müsse. Die Urheberrechtsentschädigung solle dort nicht mehr bezahlt werden müssen. Die derzeit von der Pandemie gebeutelten Hotels könnten von der Doppelvergütung entlastet werden.
Die Auffassung, dass der Eigentümer der Einrichtung, in der das Medium konsumiert werde, als Verwender die Entschädigung bezahlen müsse, entspreche nicht mehr der Realität, schrieb Nantermod im Vorstoss. Filme oder Musik würden über Kanäle gesehen und gehört, über die ein Hotelier oder ein Wohnungsvermieter keine Kontrolle habe.
Eine starke Minderheit der RK-N sprach sich gegen die Initiative aus. Der bei der Revision des Urheberrechtsgesetzes gefundene Kompromiss dürfe nicht aufs Spiel gesetzt werden, mahnte sie. «Sonst würde das Parlament Glaubwürdigkeit verspielen», warnte Florence Brenzikofer (Grüne/BL).
Im Hotel beispielsweise falle eine Gebühr dann an, wenn Programme vom Hotelier in die Zimmer weitergeleitet würden, führte Brenzikofer aus. Auf Grund der geringen Beiträge würde ein Ja zur Initiative die Hotels auch nicht wirklich entlasten.
Die Initiative geht nun an die Ständeratskommission. Sie hat die Initiative bisher zur Ablehnung empfohlen. (sda og)