Die Kommission sprach sich mit 18 zu 7 Stimmen gegen die Initiative der Gewerkschaften aus, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Mehrheit vertrat die Ansicht, dass nur eine verhältnismässig geringe Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Tieflöhnen betroffen sei.
Oft handle es sich um ein vorübergehendes Phänomen beim Einstieg ins Berufsleben, argumentieren die Gegnerinnen und Gegner der Initiative. Es gebe somit keinen Grund, sich von der bewährten Politik der starken Sozialpartnerschaft und der zurückhaltenden staatlichen Arbeitsmarktregulierung abzuwenden.
Ein Mindestlohn würde zudem die Integration von wenig qualifizierten und jungen Personen in den Arbeitsmarkt erschweren. Auch könnten die regionalen Besonderheiten nicht mehr berücksichtigt werden.
Auch hotelleriesuisse und Parahotellerie Schweiz stellen sich gegen die Initiative. Die bisherigen Lohnfestsetzungsmechanismen hätten sich bestens bewährt. Ebenfalls müsse die Festlegung der Löhne den Sozialpartnern überlassen werden, halten die Branchenverbände fest. Ausserdem würde ein staatlicher Mindestlohn unabhängig von der Produktivität einer Branche festgesetzt. Löhne messen sich jedoch an dieser Produktivität, resümieren die Verbände.
Die Befürworter der Initiative dagegen sehen im Mindestlohn keine grundlegende Abkehr von der bisherigen Politik, sondern eine Korrektur in einem einzelnen Bereich. Dies schwäche die Sozialpartnerschaft nicht, argumentieren sie. Mit der Initiative liesse sich zudem sicherstellen, dass niemand, der einer Erwerbstätigkeit nachgehe, auf staatliche Hilfe angewiesen sei, um seinen Lebensunterhalt zu sichern.
Ja sagte die Kommission wie bereits der Ständerat zu einer Motion, die den Bundesrat beauftragt, die Vollzugsdefizite bei den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zu beheben. Sie strich allerdings einen Punkt aus der Motion heraus: Nach ihrem Willen soll der Bundesrat nicht beauftragt werden, Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren im Zusammenhang mit Gesamt- und Normalarbeitsverträgen vorzulegen. (npa/sda)