Es zeige sich, das die Zweitwohnungsinitiative von Helvetia Nostra, der Organisation von Franz und Vera Weber, deutliche Spuren hinterlassen habe und längst noch nicht alle Fragen abschliessend geklärt seien, hiess es in einer Medienmitteilung. Es sei deshalb nötig, «Fehlkonstruktionen» in der Gesetzgebung zu korrigieren und weitere flankierende Massnahmen zu ergreifen.
Die Zweitwohnungsgesetzgebung trat am 1. Januar 2016 in Kraft. Vier Jahre danach muss der Bund eine Evaluation der Wirkungen dieser Gesetzgebung vornehmen. Der Bericht des Bundesrates soll im vierten Quartal 2020 vorliegen. Mit der Tagung vom Montag wollen die SAB, der STV und der HEV Schweiz nach eigenen Angaben einen Beitrag zu dieser Evaluation leisten.
Einbussen im Baugewerbe
Die Horrorszenarien seien zum Glück nicht so eingetroffen, wie man befürchtet habe, sagte SAB-Direktor Thomas Egger zur Nachrichtenagentur Keystone-SDA. So habe man den Verlust von bis zu 7000 Arbeitsplätzen befürchtet. Man könne heute sagen, das es nicht so schlimm gekommen sei. Man sehe aber deutliche Einbussen im Baugewerbe.
Die Neubautätigkeit in Tourismusgemeinden sei nur noch etwa halb so hoch wie in der Zeit vor der Annahme der Initiative, heisst es im Communiqué . Der Bau von Zweitwohnungen habe sich – wie vor der Annahme der Zweitwohnungsinitiative befürchtet – teilweise in Gemeinden verlagert, die noch nicht einen Anteil von 20 Prozent an Zweitwohnungen haben.
Der Einbruch in der Bauwirtschaft sei sichtbar in den Arbeitslosenzahlen im Baugewerbe, welche beispielsweise im Kanton Wallis seit 2012 um einen Drittel höher sei als noch im Jahr 2011. Egger sagte hierzu, der Einbruch im Baugewerbe habe in den meisten Bergkantonen teilweise kompensiert werden können durch andere Bauvorhaben, etwa im Strassenbau oder im Wallis durch die Rhonekorrektion.
Grosser Aufwand bei Umsetzung
Die Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative sei für die Kantone und Gemeinden mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden, schreiben die drei Organisationen weiter. Die Gemeinden seien zudem mit zahlreichen Fragen der Eigentümer konfrontiert, die nicht selten vor Gericht behandelt werden müssten. Die komplexe Zweitwohnungsgesetzgebung sei für Nicht-Experten nur schwer nachvollziehbar.
Die Bestimmung, wonach nicht mehr rentable Hotels nur zu 50 Prozent in Zweitwohnungen umgewandelt werden können, sei nicht praktikabel. Ebenso seien die Bestimmungen für neurechtliche Erstwohnungen viel zu restriktiv.
Das Gesetz sieht vor, dass neurechtliche Erstwohnungen nicht zu Zweitwohnungen umgenutzt werden dürfen. In Ausnahmefällen kann während zweier Jahre die Nutzungsauflage sistiert werden. Hierzu heisst es, dies wirke abschreckend für potenzielle Neuzuzüger, auf die die Bergdörfer dringend angewiesen seien. Diese Bestimmung müsse deshalb angepasst werden.
Weber: Referendum bei Aufweichung
Vera Weber sprach sich auf Anfrage von Keystone-SDA für den Erhalt des Status quo aus. Jedes Feilen am Gesetz würde die Büchse der Pandora öffnen, befürchtet sie.
«Das Gesetz darf nicht angetastet werden», sagte Weber. Das Gesetz gehe schon sehr weit, und es gebe viel Ausnahmen. Bei einer Verwässerung werde man zum Referendum greifen. (sda)