Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat den Anpassungen des Covid-19 Gesetzes im Grundsatz zugestimmt. Diese sind nötig, weil der Bundesrat Mitte November bei gewissen Massnahmen im Kampf gegen die Folgen der Corona-Pandemie nachgebessert hat.
Auch Kleinst-Unternehmen berücksichtigen
So werden etwa die Finanzhilfen für Unternehmen in Härtefall-Situationen aufgestockt von 400 Millionen auf eine Milliarde Franken. Anders als vom Bundesrat vorgesehen wollen National und Ständerat jenen Unternehmen einen Bezug ermöglichen, die im Vorjahr einen Umsatz von mindestens 50'000 Franken erwirtschaftet haben. Der Bundesrat sah eine Schwelle von 100'000 Franken vor.
Die Frage war im Ständerat am Dienstag aber hoch umstritten. Eine tiefere Schwelle sei eine erhebliche Ausweitung, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO) namens der Minderheit. Und Ruedi Noser (FDP/ZH) meinte, man solle nicht jeder Teilzeit- und Hobby-Firma das Fenster auftun. Der Rat schloss sich aber mit 22 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung der von Erich Ettlin (CVP/OW) angeführten Minderheit und der Linie des Nationalrats an.
Massnahmen nur bei Verzicht auf Dividenden
Nicht einverstanden ist der Ständerat aber mit dem Zusatz des Nationalrats, dabei auch die ungedeckten Fixkosten zu berücksichtigen. Das sei kompliziert und würde die Verfahren verlängern, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO).
Das gleiche Schicksal ereilte den Zusatz des Nationalrats, dass Unternehmen verschiedene Arten von Beihilfen gewährt werden können, sofern deren Tätigkeitsbereiche klar abgegrenzt sind. Gemeint sind Hilfen aus dem Sport- und Kulturtopf. Finanzminister Ueli Maurer befürchtete Missbrauch. Der Rat folgte ihm mit 25 zu 13 Stimmen bei zwei Enthaltungen.
Auf Antrag von Jakob Stark (SVP/TG) wurde im Gesetz ergänzt, dass eine Härtefallmassnahme nur gewährt wird, wenn das unterstützte Unternehmen für das entsprechende Geschäftsjahr keine Dividenden und Tantiemen ausschüttet. Darüber wird der Nationalrat neu befinden müssen.
Eine Differenz schuf der Ständerat zudem mit einem Antrag von Paul Rechsteiner (SP/SG). So sollen Personen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgesteuert werden, einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben – sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Die kleine Kammer stimmte knapp mit 19 zu 16 Stimmen bei drei Enthaltungen zu.
A-fonds-perdu-Beiträge für den Sport
Zugestimmt hat das Parlament auch der erweiterten Unterstützung für professionelle und halbprofessionelle Mannschaftsport-Clubs. Sie sollen neben den Darlehen neu auch A-fonds-perdu-Beiträge beziehen können. Der Bundesrat sieht dafür höchstens 115 Millionen Franken vor.
Der Ständerat will, dass nicht mehr jeder einzelne Lohn aller Angestellten um 20 Prozent gesenkt wird, vielmehr soll das durchschnittliche Einkommen der Angestellten reduziert werden.
Dabei sollen auch Boni, Prämien und bestimmte weitere Vergünstigungen eingerechnet werden. Damit rückt er vom Nationalratsvorschlag ab, der das Einkommen der direkt am Spielbetrieb beteiligten Angestellten berücksichtigen wollte.
Bussen für Masken möglich
Nicht einverstanden ist der Ständerat mit dem nationalrätlichen Vorschlag, wonach der Bundesrat dort, wo Leistungserbringer im Gesundheitswesen ihre Leistungen einschränken oder einstellen müssen, die Abgeltung der Kosten regeln soll. Er lehnte dies mit 30 zu 11 Stimmen ab.
Mit der Änderung des Covid-19-Gesetzes wird zudem die Möglichkeit geschaffen, dass Polizisten bei Nichteinhalten der Maskenpflicht oder der Schutzkonzepte Bussen austeilen können. Der Nationalrat schuf aber die Ausnahme, wonach dort, wo Maskentragpflicht oder ein Schutzkonzept nicht klar abgegrenzt werden kann, auf eine Busse verzichtet werden kann. Das ist etwa in Fussgängerzonen der Fall.
In der Gesamtabstimmung kam das Geschäft einstimmig durch. Dass das Gesetz angepasst werden muss, war weder im Stände- noch im Nationalrat unbestritten. Es geht nun zur Bereinigung der Differenzen wieder an den Nationalrat. (sda)