Vom 26. Februar bis zum 15. März findet die Frühlingssession statt. Das das Parlament debattiert über einige tourismusrevlevante Geschäfte, wie der STV per Medienmitteilung meldet. Der Verband hat zu den wichtigsten Vorlagen Stellung genommen. [RELATED]
Geschäfte in beiden Räten
Geschäft des Bundesrates: CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 – Revision
Nach der Ablehnung der Totalrevision des CO₂-Gesetzes in der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 fehlen der Schweiz die rechtlichen Grundlagen, um die eingegangene internationale Verpflichtung zum Klimaschutz einzuhalten. Die vom Parlament bis Ende 2024 verlängerten Ziele und Massnahmen reichen nicht aus und müssen rechtzeitig abgelöst werden. Das CO₂-Gesetz ab 2024 beinhaltet zahlreiche Massnahmen, welche unter anderem die touristische Wertschöpfungskette betreffen. Beispiele sind nachhaltige Antriebstechnologien für die Schifffahrt, der Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos oder die Beimischquote von erneuerbaren Treibstoffen im Flugpetrol.
Der STV empfiehlt die Annahme des Geschäftes mit Änderungen.Die Notwendigkeit von Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemission ist unbestritten. Aus Sicht des Tourismussektors benötigt die Vorlage noch einige Anpassungen. Die Mehrheit der Urek-S will die Befreiung der Mineralölsteuerpflicht für die konzessionierte Schifffahrt ab dem Jahr 2026 aufheben. Die Umrüstung der Kursschiffe auf CO₂-freie Antriebe ist jedoch technologisch gesehen in absehbarer Zeit nicht machbar.
Deshalb empfiehlt der STV dem Ständerat dem Minderheitsantrag der Urek-S zu folgen. Diese sieht vor, die konzessionierte Schifffahrt weiterhin von der Mineralölsteuerpflicht auszunehmen. Der Nationalrat ist in der Wintersession 2023 mit einer deutlichen Mehrheit zum selben Entschluss gelangt. Die vorgeschlagene Aufhebung der Steuerbefreiung würde keinen Anreiz zur Umrüstung schaffen, sondern lediglich die Betriebskosten der konzessionierten Schifffahrt erhöhen.
Der STV begrüsst zudem die Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektroautos. Wichtig dabei ist eine Förderung von Ladeinfrastrukturen überall dort, wo sie benötigt werden. Dies ist vor allem an allen Arbeitsorten und auf Plätzen, wo Elektroautos für eine gewisse Zeit abgestellt werden, der Fall.
Parlamentarische Initiative Candinas: Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes in Sachen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben
Mit der Vorlage der Urek-N soll das Zweitwohnungsgesetz dahingehend angepasst werden, dass künftig im Rahmen eines Umbaus, Abbruchs und Neubaus einer altbaurechtlichen Wohnung sowohl die Erweiterung derer Hauptnutzfläche um 30 Prozent als auch gleichzeitig die Schaffung zusätzlicher Wohnung ohne Nutzungsbeschränkung gestattet werden.
Der STV empfiehlt Eintreten und Annahme des Gesetzes. Die aktuelle Gesetzgebung und die Rechtsprechung schränken die Sanierung von altrechtlichen Wohnungen erheblich ein. Zudem kann dem Ziel des Gesetzes nicht entsprochen werden, die «uferlose Zersiedelung» aufzuhalten, da eine Verdichtung nach innen erschwert wird und die Bautätigkeit an den Dorfrändern zunimmt.
In altbaurechtlichen Wohnungen stehen teilweise grössere und notwendige Sanierungen bevor, welche sehr kostspielig sein dürften – unter anderem auch im Bereich klimaneutraler Strom- und Heizungsmöglichkeiten. Die wirtschaftliche Attraktivität einer solchen Sanierung sinkt jedoch massiv, wenn den dadurch neu entstehenden Wohnungen eine Nutzungsbeschränkung auferlegt wird. Es droht ein absehbarer Zerfall der Bausubstanz, welcher das Dorfbild negativ beeinflusst.
Angesichts veralteter Bauten, welche die modernen Standards nicht erfüllen, dürften dabei vermehrt Einwohnerinnen und Einwohnern abwandern oder am Dorfrand bauen – der Donut-Effekt. Dies ist nicht im Sinne der ursprüngliche Initiative. Für viele Gemeinden, die vom Zweitwohnungsgesetz betroffen sind, spielt der Tourismus eine zentrale volkswirtschaftliche Bedeutung. Für ein florierendes touristisches Angebot sind aber lebendige Dorfzentren und eine gesunde Verdichtung zentrale Standortfaktoren.
Geschäfte Nationalrat
Motion Maret: Verstärkte Unterstützung für Weiterbildungen und berufliche Umschulungen, um die Rückkehr in die Arbeitswelt zu erleichtern
Die Motion Maret beauftragt den Bundesrat damit, mit einem oder mehreren Kantonen ein Pilotprojekt durchzuführen, das darauf abzielt, Personen stärker zu unterstützen, die zu Umschulungszwecken finanzielle Unterstützung für eine Weiterbildung oder eine neue Berufsausbildung benötigen. Diese finanzielle Unterstützung soll insbesondere Personen zugutekommen, die ihre Arbeit freiwillig aufgeben, z. B. um sich um ihre Kinder zu kümmern, die aber nicht unter die arbeitsmarktlichen Massnahmen der Arbeitslosenversicherung fallen.
Der STV empfiehlt die Motion zur Annahme. Die Weiterbildung ist ein wesentlicher Pfeiler für die Entwicklung von Kompetenzen als auch für eine funktionierende Wirtschaft. Personen, die wieder erwerbstätig werden wollen, sollen die Möglichkeit dazu erhalten. Auf diese Weise kann ein bedeutender Beitrag gegen den Fachkräftemangel geleistet sowie die Chancengleichheit gefördert werden.
Vereinzelte Verbände aus dem Tourismussektor haben in der Vergangenheit bereits selbst versucht, Kurse für Quer- und Wiedereinsteigende anzubieten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Angesichts dessen begrüsst es der STV, dass dieses Anliegen nun auch vom Parlament erkannt und auf Bundesebene geregelt werden soll. Die Annahme der Motion Maret kann dazu beitragen, das Potenzial der einheimischen Arbeitskräfte verstärkt zu nutzen sowie zu mobilisieren.
Motion WBK-S: Landesausstellung
Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Rahmenbedingungen für eine nächste Landesausstellung ab dem Durchführungsjahr 2030 festzulegen. Im Fall, dass es unterschiedliche Projektinitiativen gibt, soll ein Selektionsverfahren festgelegt werden, um den Zuschlag für eine Initiative bis 2026 bestimmen zu können. Des Weiteren wird der Bundesrat aufgefordert, seine Finanzierungsabsicht bereits per Ende 2026 vorzulegen und nicht erst wie von ihm beabsichtigt im Jahr 2028.
Der touristische Mehrwert einer nachhaltig durchgeführten Landesaustellung sieht der STV als gegeben an. Wie der Bundesrat, anerkennt der STV ausserdem das grosse Engagement aller Akteure im Zusammenhang mit einer möglichen Landesausstellung.
Die bestehenden Projektinitiativen sind wie vom Bundesrat 2016 gefordert, «bottom-up» entstanden und von den Regionen, der Wirtschaft und Politik unterstützt, mitgetragen und teilweise auch finanziert worden. Um diese bereits über Jahre hinweg geleistete Arbeit erhalten zu können, sind ein realistischer Zeithorizont und klare Rahmenbedingungen im Projektauswahlverfahren nötig. Im November 2023 hat der Bundesrat eine der zwei Forderungen der Motion erfüllt, indem er in einem Bericht die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung konkretisiert hat.
Der STV begrüsst dieses proaktive Handeln. Gleichzeitig hat der Bundesrat jedoch seine Haltung vom März 2023 bestätigt, einen Entscheid zur Finanzierung frühstens im Jahr 2028 zu treffen. Der lange Zeitraum bis 2028 würde die bereits laufenden Arbeiten für die nächsten Jahre einfrieren und die Motivation und das Vertrauen der Akteure gefährden. Um auch hinsichtlich der Finanzierung für klare Rahmenbedingungen zu sorgen, empfiehlt der STV dem Ständerat zu folgen und die Motion anzunehmen.
Motion Kamerzin: Covid-19-Kredite mit Solidarbürgschaft. Zinsen für Kredite unter 500'000 Franken streichen und Zinssatz für Kredite über 500'000 Franken auf maximal 0,5 Prozent begrenzen
Erhöhte Zinsen von Covid-19-Krediten mit Solidarbürgschaft und die allgemein gestiegenen Kosten stellen zurzeit insbesondere KMUs vor finanzielle Herausforderungen. Der Bundesrat wird deshalb damit beauftragt, die Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung und das Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz dahingehend anzupassen, dass die Zinsen für Covid-19-Kredite mit Solidarbürgschaft unter 500'000 Franken gestrichen werden. Der Zinssatz für Kredite über 500'000 Franken soll auf maximal 0,5 Prozent begrenzt werden.
Der STV empfiehlt die Motion zur Annahme. Der STV spricht sich gegen eine zinsliche Mehrbelastung von Unternehmen aus, die während der Covid-19-Krise grosse Anstrengungen unternommen haben, um zu überleben. Die vom Bundesrat im März 2023 beschlossene Zinserhöhung bei Covid-19-Krediten mit Solidarbürgschaft unter 500'000 Franken auf 1,5 Prozent und bei über 500'000 CHF auf 2 Prozent trägt jedoch gerade bei diesen Unternehmen zu höheren finanziellen Kosten bei.
Die Belastung der Schweizer Wirtschaft und insbesondere der KMUs, ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Auf die schwierige Zeit der Gesundheitskrise folgte der Angriffskrieg in der Ukraine und die Energiekrise, welche mit steigenden Energiekosten einher gingen. Dazu kamen die steigenden Rohstoffpreise und die Inflation. Gerade der Tourismussektor wurde sowohl von der Covid- als auch der Energiekrise vor grosse Herausforderungen gestellt. Besonders die gestiegenen Energiepreise machen den touristischen Leistungsträgern heute noch zu schaffen.
Der Bundesrat versprach dem Parlament während der Beratung des Covid-19-Solidarbürgschafsgesetzes, bei der jährlichen Festlegung der Zinsen im Sinne der KMU zu entscheiden. Gerade vor diesem Hintergrund erachtet der STV die Zinserhöhungen und die Argumentation, in dieser herausfordernden wirtschaftlichen Lage Anreize für die Rückzahlung von Krediten setzten zu wollen, als falschen Weg.
Motion Clivaz: Verwendung des Bundesbeitrags an Schweiz Tourismus ausschliesslich zur Förderung des Schweizer Tourismus auf dem Heimmarkt und auf Nahmärkten
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die nötigen Gesetzesanpassungen vorzunehmen, damit der Bundesbeitrag an Schweiz Tourismus ausschliesslich zur Förderung des Tourismus auf dem Heimmarkt und auf Nahmärkten verwendet werden kann.
Der STV lehnt die Motion entschieden ab. Der Schweizer Tourismus hat sich zum Ziel gesetzt, zu einer nachhaltigen Reisedestination zu werden. Diesbezüglich nimmt Schweiz
Tourismus eine zentrale Rolle ein. Die Aufgabe von ST ist es nicht den Anteil der Fernmarktgäste zu vergrössern, sondern zu steuern. Das Marketing zielt auf die Steuerung zu Gunsten möglichst wertschöpfungsstarker sowie saisonale und geografische Lücken füllender Besucherströme ab. Fernmarktgäste sollen auf diese Weise zu einer erhöhten Stabilität und einer gleichmässigeren Verteilung der Nachfrage beitragen.
Die Glättung von Saisonalitäten führt zu einer ausgeglichenen Auslastung kapital- und personalintensiver touristischer Ressourcen. Dies erhöht die Resilienz insbesondere tourismusintensiver und oft peripherer Regionen. Ohne Fernmarktgäste wäre vielerorts kein Ganzjahrestourismus möglich. Dies ist nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht bedeutend, sondern ermöglicht es auch, attraktivere Ganzjahresverträge für unsere Angestellten anzubieten, was insbesondere vor dem Hintergrund des akuten Fachkräfte- und Personalmangels in unserem Sektor von zentraler Bedeutung ist.
Der Tourismus ist ein sehr klein strukturierter Sektor mit zahlreichen Destinationen und unzähligen Leistungsträgern. Mit Bezug auf die Bewerbung der Fernmärkte ist festzuhalten, dass ST vor allem den touristischen Leistungsträgern in der Schweiz Plattformen und Sichtbarkeit bietet, welche diese aus eigener Kraft kaum erreichen könnten. Die Motion ist kontraproduktiv und würde es dem Sektor erschweren, einen nachhaltigeren Ganzjahrestourismus zu erreichen.
Geschäfte Ständerat
Geschäft des Bundesrates: Erneuerung der strassenseitigen AutoverladeInfrastruktur – Zusatzkredit
Der Bundesrat möchte die Autoverlade-Anlagen von nationaler Bedeutung weiterhin finanziellunterstützen. Er sieht dafür einen Zusatzkredit über 40 Millionen Franken vor. Er möchte zudem die Finanzierung des Autoverlads moderat anpassen und schlägt dazu vor, dass die Bahnen das Rollmaterial künftig über Bankkredite finanzieren. Sofern für den Betrieb von Autoverlade-Anlagen ungedeckte Kosten zu erwarten und die Möglichkeiten für Preiserhöhungen ausgeschöpft sind, kann der Bund Abgeltungen leisten.
Der STV empfiehlt dem Ständerat diesbezüglich dem Nationalrat und der vorberatenden KVF-S zu folgen. Der STV unterstützt die Vorlage. Die Autoverlade haben eine grosse volkswirtschaftliche, regional- und klimapolitische Bedeutung. Sie schliessen wichtige Lücken im Strassennetz und sichern die direkte Anbindung der Regionen an das überregionale und nationale Verkehrsnetz. Sie erfüllen somit eine wichtige Funktion bei der touristischen Erschliessung von abgelegenen Gebieten und verkürzen die Anreisezeit. Dies insbesondere im Winter, der wichtigsten Saison der Berggebiete.
Die Autoverladeangebote tragen weiter zum Klimaschutz bei, indem sie lange Umweg- und Passfahrten sowie Staus auf zum Teil stark belasteten Strassenabschnitten vermeiden. Neben den Autoverladen Furka, Lötschberg und Vereina sind aber auch Investitionen in die Infrastruktur für den Autoverlad Simplon im Zusatzkredit explizit zu berücksichtigen. Der Simplon-Autoverlad stellt eine wichtige Verbindung für den touristischen Verkehr von Italien in die Schweiz dar.
Motion Gapany: Covid-19-Härtefälle. Ein Liquidationsgewinn darf nicht gleichgesetzt werden mit einem Liquiditätsabfluss, der im System der Härtefallhilfen verboten ist
Covid-19-Härtefallhilfen an Unternehmen wurden an gewisse Konditionen geknüpft. So sind Liquiditätsabflüsse in Form der Ausschüttung von Dividenden oder Tantiemen, die Rückerstattung von Kapitaleinlagen oder die Vergabe von Darlehen an die Eigentümer verboten. Die Verbote gelten für das Geschäftsjahr, indem die Hilfe ausgerichtet wurde und die drei darauffolgenden Jahre. Die Auflagen verfallen, wenn eine Rückzahlung der Härtefallhilfe erfolgt. Nicht klar geregelt ist jedoch, ob ein Liquidationsgewinn, der sich aus legitimen Gründen wie der Aufgabe der Tätigkeit aufgrund von Mietvertragsbeendigung, Krankheit oder Ruhestand ergibt, ebenfalls verboten ist und eine Rückzahlung der Härtefallgelder verlangt. Der Bundesrat wird deshalb damit beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, damit die Bundesverwaltung einen Liquidationsgewinn aufgrund der Aufgabe der Tätigkeit nicht mehr mit einem Liquiditätsabfluss gleichsetzt, der nach der Covid-19-Härtefallverordnung verboten ist.
Der STV empfiehlt die Annahme der Motion. Das Erzielen eines Liquiditätsgewinnes aufgrund der Aufgabe der Tätigkeit wegen der Beendigung eines Mietverhältnisses, einer Krankheit, eines seit langem geplanten Ruhestands oder Ähnlichem, ist in den Covid-19 Härtefallverordnungen grundsätzlich nicht verboten. Trotzdem werden solche Liquiditätsgewinne teilweise mit verbotenen Liquiditätsabflüssen gleichgesetzt und die Rückzahlung der Härtefallgelder eingefordert.
Das Seco hat die fehlende Verbindlichkeit partiell anerkannt und in einem Brief an die Kantone die Prüfung eines teilweisen Verzichts der Rückforderung von Liquidationsgewinnen in gewissen Fällen empfohlen. Anstelle von Rechtssicherheit wurde damit aber nur mehr Verunsicherunggeschaffen. Gerade im Tourismussektor waren während der Covid-19-Krise viele Betriebe auf Härtefallgelder angewiesen. In gewissen Bereichen wie der Gastronomie zeigt sich nun, dass die fehlende Unterscheidung zwischen Liquiditätsabflüssen und Liquiditätsgewinnen verehrende Auswirkungen haben kann.
Die fehlende Präzision führt dazu, dass eine Betriebsaufgabe oder ein Verkauf aufgrund von Alter, Gesundheit, Tod oder Nichtverlängerung eines Miet-/Pachtvertrages bestraft wird. So konnte sich beispielsweise ein Restaurantbetreiber nicht pensionieren lassen, da aufgrund der Geschäftsauflösung ein Liquiditätsgewinn resultieren würde, welche zur Rückzahlung der Härtefallgelder führen würde. Der STV ist deshalb überzeugt davon, dass der herrschenden Rechtsunsicherheit entgegengewirkt werden muss und Unternehmen aus den genannten Gründen nicht für die Aufgabe ihrer Tätigkeit bestraft werden sollen.
Motion Atici: Den Fachkräftemangel mit allen mildern, die einen Abschluss in der höheren Berufsbildung haben
Die Motion Atici beauftragt den Bundesrat damit, geeignete Voraussetzungen für Absolvent:innen aus Drittstaaten mit höherer Berufsbildung (Tertiär B) sowie jene mit Schweizer Hochschulabschluss (Tertiär A) in Branchen mit ausgewiesenen Fachkräftemangel zu schaffen, sodass diese einfach und unbürokratisch in der Schweiz arbeitstätig werden können. Es ist zu verhindern, dass in der Schweizausgebildete junge Spezialist:innen aus Drittstaaten das Land verlassen, weil sie aufgrund von ausgeschöpften Kontingenten nach ihrem Abschluss nicht direkt angestellt werden können.
Der STV empfiehlt die Motion zur Annahme. Fachkräfte aus Drittstaaten werden nur begrenzt und komplementär zu EU/EFTA-Staatsangehörigen zu einer Erwerbstätigkeit zugelassen. Wer in der Schweiz einen Abschluss der Stufe Tertiär A oder B erlangt, kann aufgrund der ausländerrechtlichen Bestimmungen nach Beendigung der Ausbildung in der Schweiz oft keine Stelle antreten. Die hier ausgebildeten Spezialistinnen und Spezialisten suchen stattdessen ihre Erstanstellung im Ausland und sind somit für den Schweizer Arbeitsmarkt mittel- und langfristig verloren. Dies ist für Branchen und Sektoren mit ausgewiesenem Fachkräftemangel, wie dem Tourismussektor, verheerend.
Der STV unterstützt nach wie vor die Schaffung von Voraussetzungen, welche die vereinfachte Zulassung von Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Abschluss der Tertiärstufe A und B - also auch der höheren Berufsbildung - vorsieht. Diese Lösung ist eine massgeschneiderte Entlastung für Branchen mit Fachkräftemangel und trägt zudem der Tatsache Rechnung, dass KMU besonders auf die Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung angewiesen sind. Diese zumeist handwerklich ausgerichteten Betriebe stehen vor denselben Rekrutierungsproblemen wie Unternehmen, die Arbeitskräfte von den Hochschulen beziehen.
Motion SPK-N: Schutzstatus S – Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern
Die Motion fordert eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen, um den Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Schutzstatus S zu erleichtern. Namentlich soll die Bewilligungspflicht von Arbeitsverhältnissen für Personen mit Schutzstatus S in eine Meldepflicht umgewandelt werden.
Der STV empfiehlt die Motion zur Annahme. Der Fachkräftemangel ist weiterhin eine zentrale Herausforderung für den Tourismussektor. Personen mit Schutzstatus S dürfen in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Tun sie das, wird dem Fachkräftemangel entgegengewirkt.
Damit eine Person mit Schutzstatus S arbeitstätig werden kann, bedarf es zuerst einer Bewilligungspflicht. Dieser bürokratische Prozess verlängert die Wartezeiten unnötig. Deshalb unterstützt der STV den Vorschlag, die Bewilligungspflicht von Arbeitsverhältnissen für Personen mit Schutzstatus S in eine Meldepflicht umzuwandeln. Diese Praxis wird bei vorläufig aufgenommenen Personen bereits umgesetzt.