Die zusätzlichen Mittel sollen dazu beitragen, die Verfügbarkeit und die Qualität des Netzes zu verbessern und damit den Bahnverkehr zu stabilisieren. Zudem soll der höhere Bedarf bei Fahrbahn, Bahnhöfen, Sicherungsanlagen, Brücken und Tunnels sowie bei den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Umwelt- und Naturschutzes gedeckt werden.
Mit dem Geld aus dem Zahlungsrahmen 2021-2024 können Bahnunternehmen zum Beispiel Gleisabschnitte, Brücken oder Signalanlagen sanieren. Damit wird die Substanz des Schienennetzes erhalten. Dieses soll aber auch modernisiert und bei Bedarf auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden können.
Hohe Unterhaltskosten
Rund 11,5 Milliarden Franken vom Zahlungsrahmen sind für Erneuerungen vorgesehen. Für Betriebsabgeltungen werden rund 2,1 Milliarden Franken eingesetzt. Rund 350 Millionen Franken sind für Optionen und als Reserve für unvorhersehbare Ausgaben vorgesehen.
Mit 500 Millionen Franken werden Netz- und unternehmensübergreifende Aufgaben finanziert, zum Beispiel bei der Kundeninformation, dem Zugbeeinflussungssystem ETCS oder beim Bahnstrom.
Die Ausgaben für den Betrieb und den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur werden aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert. Sie belasten den Bundeshaushalt nicht. Im Nationalrat wurde ein Antrag der SVP abgelehnt, den Kredit um 500 Millionen Franken zu kürzen.
Beiträge an Güterverkehr
Beide Kammern stimmten noch einem zweiten Rahmenkredit von 300 Millionen Franken zu. Er ist für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen vorgesehen, ebenfalls für die nächsten vier Jahre.
Damit soll der Gütertransport per Bahn und die Verlagerung des Güterverkehrs durch die Alpen gefördert werden. Dieser Kredit wird nicht aus dem BIF finanziert, sondern über die Mineralölsteuer und weiteren für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel.
Der Ständerat hiess beide Vorlagen mit jeweils 42 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltungen gut. Die Vorlagen sind parlamentarisch unter Dach und Fach. (sda)