Die grosse und die kleine Kammer streiten sich weiterhin um die Frage, wie viel Geld der Bund für die gebeutelte Wirtschaft ausgeben soll. Der Ständerat ist am Montag zum wiederholten Mal auf die Bremse getreten und hat die vom Nationalrat geforderte grosszügige Ausweitung des Härtefallprogramms nicht gutgeheissen.
Konkret lehnt es der Ständerat weiterhin ab, die Definition von Härtefällen auszudehnen. Wie heute soll ein Unternehmen als Härtefall gelten, das einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent verzeichnet. Fixkosten werden dabei nicht berücksichtigt. Der Nationalrat will einen Umsatzeinbruch von 30 Prozent im Gesetz verankern. Diese Idee wurde von der kleinen Kammer oppositionslos verworfen.
Wer Härtefallgelder bezieht, soll nach Ansicht des Ständerats zudem ausnahmslos während drei Jahren keine Dividenden ausschütten und keine Kapitaleinlagen rückerstatten dürfen. Der Nationalrat will eine weniger strenge Regelung.
Lösung für Veranstaltungen in Sicht
Ein ähnliches Bild gibt es bei grossen Unternehmen mit einem Umsatz über 5 Millionen Franken: Der Ständerat will hohe Ausschüttungen von Härtefallgeldern an zusätzliche Bedingungen knüpfen und die Unternehmen verpflichten, im Falle eines Gewinns die Summe zurückzuerstatten. Der Nationalrat will auf solche Regeln verzichten.
Nichts wissen will der Ständerat überdies davon, dass behördlich geschlossene Betriebe auch anders entschädigt werden können. Die grosse Kammer sieht vor, dass beispielsweise Restaurants À-fonds-perdu-Beiträge im Umfang von höchstens 30 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes in der gleichen Jahresperiode in den Jahren 2018 und 2019 beziehen können. Der Ständerat will diesen Passus ersatzlos aus dem Gesetz streichen.
Einen Kompromissvorschlag macht der Ständerat bei den Massnahmen für die Veranstaltungsbranche. Der Nationalrat will Festivals, Messen und weitere Publikumsanlässe zusätzlich unterstützen. Sie sollen mit einem Gesuch beim Bund die Abgeltung ungedeckter Kosten verlangen können. Der Ständerat ist nun grundsätzlich damit einverstanden.
Allerdings sollen nur Veranstaltungen «von besonderer gesamtschweizerischer Bedeutung» entschädigt werden, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 31. Dezember 2021 hätten stattfinden sollen. Die Veranstalter haben überdies zu belegen, dass bezahlte Eintritte bei einer Absage vollumfänglich zurückerstattet werden.
Zahlreiche offene Fragen
Weniger grosszügig als der Nationalrat ist der Ständerat ausserdem bei Selbstständigerwerbenden. Laut der grossen Kammer sollen künftig Personen als massgeblich eingeschränkt gelten, die in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 20 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben. Die kleine Kammer will, dass ein Umsatzminus von mindestens 30 Prozent massgebend ist.
Eine weitere Differenz besteht beim Mietrecht. Der Nationalrat plädiert für zusätzliche Erleichterungen für Mieterinnen und Mieter fest, die mit der Bezahlung ihrer Mietzinsen und Nebenkosten im Rückstand sind. Er will die Zahlungsfrist für Betroffene ausdehnen und Mietvertragskündigungen innerhalb von sechs Monaten nach Aufhebung des Shutdown als nichtig erklären. Im Ständerat war dieses Anliegen erneut chancenlos. (sda og)