Der Gemeinderat verzichtet nun darauf, das neue Kurtaxenreglement dem Volk zu unterbreiten, wie er am Donnerstag mitteilte. Gemäss Aufsichtsbehörde besteht über die zu ändernden Artikel kein Ermessensspielraum. «Die Abstimmung würde zu einer Farce verkommen und unnötige Kosten verursachen», hält der Gemeinderat fest.
So entschied der Gemeinderat an einer kürzlichen Sitzung, die betroffenen Artikel «ersatzlos» zu streichen und stellte das überarbeitete Kurtaxenreglement nun der Regierung nochmals zur Genehmigung zu.
Der Schwyzer Kantonsrat hatte im September 2016 das Gesetz über die Erhebung einer Kurtaxte durch die Gemeinden gutgeheissen. Danach hatten die Gemeinden zwei Jahre Zeit, ihr Reglement an das neue Gesetz anzupassen.
Da der Ingenbohler Gemeinderat bereits 2012 einige Änderungen ins kommunale Gesetz einfliessen liess, hielt sich der Anpassungsbedarf laut Gemeinderat bei der neusten Revision in Grenzen. Deshalb verzichtete er auf eine Vorprüfung bei Rechtsdienst des Volkswirtschaftsdepartement. (sda)