Der Bundesrat habe seinen Entscheid gegen den Willen der Mehrheit der Kantone getroffen, teilte die Solothurner Staatskanzlei am Freitag mit. Bereits in seiner Stellungnahme an den Bund habe der Kanton Solothurn die Wiederzulassung von Grossveranstaltungen «entschieden abgelehnt».
Die aktuell «sehr labile» Lage rund um das Coronavirus lasse eine weitere Öffnung nicht zu. Je mehr Leute an einem Anlass teilnähmen, desto schwieriger werde es, Schutzkonzepte konsequent umzusetzen.
Die vom Kanton Solothurn verlangten Bewilligungskriterien auf nationaler Ebene müsse der Bund nun ausarbeiten, schrieb die Staatskanzlei weiter. Ohne einheitliche Vorgaben des Bundes würde der Vollzug «überaus schwierig», weil viele Grossveranstaltungen überregionalen oder gar nationalen Charakter hätten.
Kanton Solothurn verlängert Hunderter-Regel
Es sei wichtig, die in den Kantonen Solothurn, Aargau, Baselland und Basel-Stadt bereits geltende Hunderter-Regel in der Verordnung des Bundes zu verankern. Die Unterteilung von Gästen in Hunderter-Sektoren, wenn weder der Mindestabstand eingehalten werden könne noch eine Maskentragepflicht möglich sei, sei nötig, um die Ansteckungsgefahr zu vermindern und das Contact-Tracing zu gewährleisten.
Der Kanton Solothurn verlängert deshalb die Hunderter-Regel in seinem Gebiet vorläufig bis Ende September. Zuvor war sie bis Ende August befristet. (sda)