Die SVP hatte bereits am Dienstag den Antrag gestellt, einen Teil der Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zu beraten. Es gebe zu viele Unklarheiten. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Am Abend versuchte dann aber die vorberatenden Kommission die strittigen Punkte für die zweite Lesung noch zu klären. Ein Thema war die Unterstützung für die Seilbahnen, bei der sich die Gemeinden beteiligen müssten, falls A-fonds-perdu-Beiträge ausgeschüttet werden sollen.
Weiter ging es um die praktische Umsetzung der Hilfen. Im Rat wurde bemängelt, der Anteil der Solidarbürgschaften sei im Vergleich zu den nicht-rückzahlbaren Beiträgen zu hoch. Dies sei nicht im Sinne des Gesetzes. Konkret waren bisher im Kanton St. Gallen 10,4 Millionen Franken an A-fonds-perdu-Beiträgen und 6,3 Millionen Franken an Solidarbürgschaften für Darlehen gewährt worden.
Kommission findet Lösungen
Am Mittwoch präsentierte die vorberatende Kommission als Resultat ihrer abendlichen Sitzung einen Antrag, der die Umsetzung neu regelt: Danach sollen Betriebe, die die Anforderungen als Härtefälle erfüllen, «für ungedeckte Fixkosten nicht rückzahlbare Beiträge» erhalten.
Der Präsident der vorberatenden Kommission erklärte dazu, bisher hätten Unternehmen, die noch über Reserven verfügten, keine A-fonds-perdu-Beiträge erhalten, sondern Solidarbürgschaften. Ziel des Gesetzes sei es aber, dass die ungedeckten Fixkosten bezahlt würden.
Im Rat zeigten sich alle Fraktionen mit dem Kommissionsantrag einverstanden. Es gab keine Gegenstimmen. Alle bereits behandelten Gesuche würden nun nochmals überprüft und angepasst, versicherte Volkswirtschaftsdirektor Beat Tinner (FDP).
In einem zusätzlichen Auftrag der Kommission ging es um die Bergbahnen. Die Regierung solle prüfen, ob für die ungedeckten Fixkosten, die den Seilbahnunternehmen wegen der behördlich verfügten Schliessungen entstanden seien, «nicht-rückzahlbare Beiträge ohne Gemeindebeteiligung» gewährt werden können. Auch dieser Antrag war unbestritten. (sda og)