Stadtpräsident Alec von Graffenried schätzt, dass etwa 1000 Gesuche eintreffen werden, wie er am Donnerstag vor den Medien sagte. Der Stadtrat hatte das Hilfspaket im Dezember abgesegnet; es sieht Ausgaben für die Stadt von maximal fünf Millionen Franken vor.
Als das Paket aufgegleist worden sei, seien die Restaurants tagsüber noch offen gewesen, rief von Graffenried in Erinnerung. Inzwischen habe sich die Lage durch die Schliessung sämtlicher Läden und Restaurants verschärft. Viele Betriebe befänden sich in einer existenzbedrohenden Situation.
«Umso wichtiger ist ein Instrument, das rasch und unkompliziert eingesetzt werden kann», sagte von Graffenried. Das Berner Modell setzt bei den Geschäftsmieten an, weil es in diesem Bereich bisher keine Regelung auf Bundes- oder Kantonsebene gibt.
Die Mietzinshilfe steht grundsätzlich allen Unternehmen offen, die in der Stadt Bern steuerpflichtig sind. Die Stadt hilft dort, wo sich Mieter und Vermieter auf eine substanzielle Mietzinsreduktion für die Zeit zwischen Anfang November 2020 und Ende März 2021 einigen konnten.
Konkret: Wird der Netto-Mietzins um mindestens 40 Prozent gesenkt, zahlt die Stadt dem Vermieter die Hälfte der vereinbarten Reduktion – maximal 3500 Franken pro Monat.
Aufruf an Vermieter
Das Modell komme nur zum Fliegen, wenn die Vermieterschaft mitmache, betonte von Graffenried und zeigte sich zuversichtlich: Bereits im Lockdown vom Frühling 2020 habe es in vielen Fällen eine Einigung gegeben. Der Stadtpräsident rief die Vermieter auf, nun erneut Hand für solidarische Lösungen zu bieten.
Durch die Beschränkung der Mietzinshilfe dürften vor allem kleinere, umsatzschwächere Unternehmen profitieren. Das sei auch so beabsichtigt, sagte von Graffenried. Die grossen Betriebe seien ja durch die Bundes- und kantonalen Hilfe besser abgesichert.
Härtefallbeiträge möglich
Die Stadtberner Mietzinshilfe sollen nicht nur Betriebe erhalten, die zurzeit behördlich geschlossen sind. Schliesslich gibt es laut dem Stadtpräsidenten viele Unternehmen, die zwar arbeiten dürften, aber kaum Umsatz machten – beispielsweise ein Reisebüro, das im Internet Reisen anbieten dürfe, aber kaum welche verkaufe. Auch ein Bühnentechniker dürfte arbeiten, doch sind seine Dienste wegen des Kultur-Lockdowns nicht gefragt.
Weiter gibt es Betriebe und Selbständige, die in eigenen Räumlichkeiten tätig sind. Sie alle können ein Gesuch für einen Härtefallbeitrag stellen, wenn sie eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent geltend machen können. Auch hier ist der Monatsbeitrag auf 3500 Franken begrenzt.
Runder Tisch brachte Wende
Das Stadtberner Hilfspaket kommt relativ spät. Während etwa Biel und Thun schon früher Hilfe für ihr Gewerbe aufgleisten, tat sich die Berner Stadtregierung schwer mit eigenen Massnahmen.
Davon überzeugt wurde sie erst an einem Runden Tisch Mitte November. Nebst den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen machten dort auch Parteien und Organisationen Druck für ein finanzielles Engagement der Stadt. (sda og)