(Keystone-SDA) Die kleine Kammer nahm am Montag eine Motion des Bündner FDP-Ständerats Martin Schmid betreffend einer Lockerung der «Lex Koller» mit 27 zu 9 Stimmen bei fünf Enthaltungen an. Ziel der Motion ist, dass Personen aus dem Ausland Grundstücke für Personalhäuser von Hotels in Tourismusdestinationen ohne Bewilligung erwerben können. Nun muss sich der Nationalrat mit dem Vorstoss befassen.
Schmid begründete seine Motion mit der Knappheit an Wohnungen in seinem Heimatkanton. Diese erschwere es für Betreiber von Hotels und Aparthotels mit mehrheitlich ausländischen Besitzern, genügend Mitarbeitende für Saisonstellen zu finden. Hintergrund ist laut Schmid ein Urteil des Bundesgerichts. Früher seien Personalwohnungen von der kantonalen Verwaltung als Teil der Betriebe betrachtet worden. Das Gericht habe diese Praxis aber unterbunden. Der Bündner Ständerat verlangt deshalb eine Verordnungsänderung.
Unterstützung erhielt Schmid von Beat Rieder (Mitte/VS). Die Regelung lasse sich so ausgestalten, dass das Missbrauchspotenzial gering sei.
Bundesrat beantragte die Ablehnung
Carlo Sommaruga (SP/GE) anerkannte zwar das Problem. Städte und Gemeinden hätten aber andere Möglichkeiten, um für ein genügendes Angebot an Wohnraum zu führen. Frühere Lockerungen der «Lex Koller» hätten diesem Zweck nicht gedient, sondern vielmehr den Profitinteressen von Investoren.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Schon heute sei es möglich, mit einer Betriebsstätte zugleich Wohnungen zu kaufen, sofern dies für den Betrieb eines Hotels nötig sei. Zur Umsetzung seines Vorstosses müsse zudem das Gesetz geändert werden.
Nach Ansicht der Landesregierung würde es die von Schmid geforderte Lösung aber auch ermöglichen, dass Drittpersonen aus dem Ausland Wohnungen als Kapitalanlage erwerben und diese anschliessend an Hotelpersonal vermieten. Dies laufe dem Grundgedanken der sogenannten «Lex Koller» zuwider.