Die St. Galler Regierung hat die kantonale Verordnung zur Umsetzung des Härtefallprogramms des Bundes am 15. Dezember im Dringlichkeitsrecht beschlossen. Gesuche sind aus den Branchen Gastronomie, Hotellerie, Reisen und Tourismus, Märkte und Messen, Freizeit und Veranstaltungen sowie von Tierparks möglich.
Seither gab es breite Kritik an den Hürden, die für die Anerkennung als Härtefall eingebaut wurden. Dazu gehörte, dass ein Betrieb Personal im Umfang von mindestens 300 Stellenprozenten beschäftigen musste. Damit würden vor allem Kleinbetriebe durch die Maschen fallen, wurde bemängelt.
Gute Neuigkeiten für Unternehmen
Am 19. Dezember kündigte die Regierung nach Gesprächen mit Verbänden und Parteien Nachbesserungen an. Es gebe gute Neuigkeiten, sagte Volkswirtschaftsdirektor Beat Tinner (FDP) am Dienstag vor den Medien. Neu muss ein Unternehmen im Kanton St. Gallen nur noch Personal im Umfang von 100 Stellenprozenten beschäftigen, um finanzielle Hilfe beanspruchen zu können.
Der Bund stelle bedeutend mehr Mittel zur Verfügung, sagte Finanzchef Marc Mächler (FDP). Um die maximale Summe ausschöpfen zu können, erhöhe auch der Kanton St. Gallen seinen Anteil. In Zahlen bedeutet dies, dass neu 98,9 Millionen Franken für Härtefälle bereit stehen. Davon steuert der Kanton St. Gallen 22,6 Millionen Franken aus dem besonderen Eigenkapital bei.
Eine weitere vom Bund beschlossen Änderung übernimmt der Kanton automatisch. Danach wird die Umsatzschwelle für Betriebe von bisher 100'000 auf 50'000 Franken reduziert. Eine andere Bedingung bliebt allerdings: Die Unternehmen müssen eine Umsatzeinbusse im Umfang von 40 Prozent nachweisen können.
Noch keine Lösung für alle
Dies sei für Gastrobetriebe oder Bergbahnen teilweise nicht möglich, sagte Tinner. Eine Lösung dafür werde nun «im parlamentarischen Prozess» gesucht. Die angepasste Verordnung tritt auf den 11. Januar in Kraft. Ab dann können Gesuche nach den geänderten Voraussetzungen – nur online – eingereicht werden.
Der Kanton St. Gallen setzt weitere Bundesreglungen aus dem Covid-19-Gesetz um. Künftig gibt es deshalb wieder Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende. Dafür stehen 12,7 Millionen Franken zur Verfügung. Neu seien auch nicht-rückzahlbare Finanzhilfen vorgesehen, gab Laura Bucher (SP), Vorsteherin der Departements des Innern, bekannt.
Die Unterstützung gibt es für Absagen, Verschiebungen oder eingeschränkte Durchführungen von Veranstaltungen, die seit dem 19. Dezember und noch bis Ende 2021 hingenommen werden müssen. Die Gesuche können ab Ende Januar beim Amt für Kultur eingereicht werden. (sda)