In der Zentralschweiz sei man inhaltlich mit der Verordnung über Geldspiele in wesentlichen Punkten mit dem Bundesrat nicht einig, teilten die Kantone Schwyz, Uri, Zug, Luzern, Ob- und Nidwalden am Dienstag mit. Insbesondere wehren sich die Kantone gegen die Idee, wonach für Tombolas die Bruttoeinnahmen maximal 25'000 Franken betragen dürfen.

Das Schweizer Stimmvolk hatte am 10. Juni an der Urne das neue Geldspielgesetz deutlich angenommen. Zentrale Veränderung war, dass Schweizer Casinos künftig Online-Geldspiele anbieten dürfen. Der Bundesrat plant, das Geldspielgesetz und die Verordnungen dazu Anfang 2019 in Kraft zu setzen.

Die Vernehmlassung zu den Verordnungen wurde kurz nach der Abstimmung abgeschlossen, um nicht unnötig Zeit zu verlieren. Mit diesem Vorgehen, so die Zentralschweizer Regierungskonferenz, habe man sich abfinden können. Dass nun aber Lottos und Tombolas eingeschränkt werden sollen, gehe nicht an.

Lottos würden unrentabel
Die von Vereinen jeweils mit grossem Aufwand organisierten Veranstaltungen, die eine wichtige Einnahmequelle darstellten, würden mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Limitierung unrentabel. Auch hätten die traditionsreichen Lottos und Tombolas in der Vergangenheit weder zu Exzessen noch zu Vollzugsproblemen geführt. Die Einsätze müssten höher angesetzt statt limitiert werden.

Anders tönt es bei der vorgeschlagenen Lockerung der Auflagen für Pokerturniere ausserhalb von Casinos. Diese sollen in Zukunft zugelassen werden, ein Konzept mit Massnahmen gegen das exzessive und illegale Geldspiel braucht es erst ab 24 Turnieren pro Jahr, so der Entwurf.

Das gehe zu weit, bemängeln die Zentralschweizer Kantone. Sollten kleine Pokerturniere ausserhalb Casinos überhaupt zugelassen werden, so soll ein Massnahmenkonzept bereits ab zwölf Turnieren vorgelegt werden, fordern sie.

sda