Der Kantonsrat lehnte es am Montag mit 74 zu 93 Stimmen ab, das von FDP und SVP eingereichte Dringliche Postulat zu überweisen. Zelte und Baracken als Witterungsschutz vor Restaurants oder ausgeweitete Öffnungszeiten waren zwei mögliche Massnahmen, die der Regierungsrat gemäss dem Vorstoss hätte prüfen sollen. Auch eine vorübergehende Aufhebung des Verbots von Heizungen im Freien wurde gefordert.
Marc Bourgeois (FDP, Zürich) verwies zur Begründung auf die steigenden Arbeitslosigkeit in der Gastronomie. In der Stadt Zürich hätte sich diese innert Jahresfrist verdoppelt. Es brauche nun dringend Massnahmen, die der Branche helfen, durch die kalte Jahreszeit zu kommen. Auch Jürg Sulser (SVP, Otelfingen) sagte, es brauche nun Massnahmen, um die coronageschwächte Wirtschaft zu stärken.
Gefragt sind die Gemeinden
«Gut gemeint ist nicht immer auch gut gemacht», sagte jedoch Hanspeter Gödli (SP, Meilen). Die Gemeinden könnten beispielsweise bereits heute Bewilligungen erteilen, damit Gastronomietriebe temporäre Bauten für den Witterungsschutz vor ihrem Lokal erstellen dürfen. Kantonsräte und Kantonsrätinnen von GLP, EVP, AL und Grünen äusserten sich ebenfalls ablehnend.
Auch der Regierungsrat sprach sich gegen den Vorstoss aus. Die aktuellen Vorschriften würden den Gemeinden bereits den nötigen Spielraum geben, sagte Baudirektor Martin Neukom (Grüne). «Wir dürfen uns aber keine Illusionen machen. Ein paar Zelte und etwas mehr Werbung können das Gastgewerbe nicht retten», sagte er.
Zürcher Stadtrat will Regeln lockern
Der Zürcher Stadtrat hat vor etwas mehr als zwei Wochen Erleichterungen für die Gastro- und Kulturbranche angekündigt. So sollen etwa Wetterschutz-Bauten ohne Bewilligung erstellt und öffentliche Boulevardflächen mit erneuerbaren Energien beheizt werden können.
Die gelockerten Vorschriften sollen vom 15. November bis 15. Februar gelten. (sda)