Um die negativen Folgen von Airbnb und anderen Mietplattformen einzudämmen, haben Vertreter von SP sowie GLP/Grünen im Stadtparlament je eine dringliche Motion eingereicht. Der SP-Vorschlag will ausserhalb von Tourismus- und Landwirtschaftzonen eine Obergrenze von 90 Logiernächten für Kurzzeitvermietungen pro Jahr einführen.
Wie die Stadtregierung am Dienstag in ihrer Antwort auf die beiden Vorstösse festhält, käme dies einem Verbot gleich, weil eine kommerzielle Kurzzeitvermietung so kaum mehr rentabel wäre. Augenscheinlich bestehe aber eine Nachfrage nach einem solchen Angebot in der Stadt Luzern. [RELATED]
Der Stadtrat will bei der Verdrängung von Wohnraum für Ortsansässige aber nicht untätig sein. Er beabsichtige, mit einer Anpassung des Bau- und Zonenreglements eine Obergrenze von 2 Prozent aller Wohnungen pro Quartier für die Kurzzeitvermietung einzuführen. Wer seine Wohnung umnutzen will, bräuchte zudem eine Baubewilligung.
Ausnehmen davon will der Stadtrat die Tourismus- und Landwirtschafts- und auch die Allmendzone. In letzterer entspreche die Kurzzeitvermietung etwa von Business Apartments in den Allmend-Hochhäusern den ursprünglichen Planungsabsichten.
Keine tiefere Obergrenze
Auch die Motion von GLP/Grünen lehnt der Stadtrat ab. Diese forderte eine Obergrenze von 1 Prozent für Kurzzeitvermietungsangebote pro Quartier. Der Stadtrat begründet die Ablehnung damit, dass 2 Prozent verträglich und verhältnismässig seien. Zudem würde die 1-Prozent-Hürde bereits in mehreren Quartieren überschritten.
Die vom Stadtrat vorgesehene Regelung dürfte im Jahr 2022 zur Anwendung kommen. Er behalte sich aber vor, wenn nötig mit einer Planungszone bereits ab Mitte 2021 kurzzeitig zu reagieren. (sda)