Der Unterseener Gemeinderat teilte diese Woche mit, der Zweitwohnungsbestand in der Gemeinde habe Ende November 19,26 Prozent erreicht. Wenn das so weiter gehe, erreiche Unterseen bald den Wert von 20 Prozent, ab welchem keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden dürfen. So entschied es das Schweizervolk 2012 mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative.
Wenn in Unterseen weitere Zweitwohnungen gebaut würden, bedeute dies «ernsthafte negative Folgen» für die einheimische Bevölkerung, schreibt der Unterseener Gemeinderat weiter. Er denkt etwa an teurere Wohnungen. Es gelte deshalb zu prüfen, ob und wenn ja Massnahmen gegen die Zunahme von Zweitwohnungen zu ergreifen seien. Unterseens Gemeinderat denkt beispielsweise an den Erlass von Vorschriften zu minimalen Erstwohnungsanteilen, an eine Lenkungsabgabe oder die Beschränkung von neuen Zweitwohnungen.
Die Gemeinde Interlaken hatte vor gut einem Monat mitgeteilt, die Zahl der Zweitwohnungen habe 18 Prozent erreicht. 2014 habe der Zweitwohnungsbestand noch 8 Prozent betragen. Interlaken erlasse deshalb eine Planungszone Zweitwohnungen. Beide Bödeli-Gemeinden schreiben in ihren Mitteilungen, neue Absatzkanäle wie die Internetplattform Airbnb hätten zur Zunahme von Zweitwohnungen beigetragen.
Morgen wird Massnahme publiziert
Am (morgigen) Donnerstag publiziert der Unterseener Gemeinderat die Planungszone im Amtsanzeiger. Sie tritt sofort in Kraft und umfasst alle dem Wohnen dienende Zonen.
Mit dem Erlass einer Planungszone wird nicht jedes Bauvorhaben ausgeschlossen. Bauvorhaben, die den Planungszweck nicht berühren, sind weiterhin möglich. Beispielsweise können weiterhin Erstwohnungen realisiert werden. Nicht möglich ist hingegen der Bau von Zweitwohnungen. Die Planungszone gilt während zwei Jahren.
Steuerungsinstrument von Gemeinden
Planungszonen können laut bernischem Baugesetz erlassen werden in Gebieten, in denen Nutzungspläne neu erarbeitet oder verändert werden sollen. Es sind Zonen, in denen nichts unternommen werden darf, was den Planungszweck beeinträchtigen könnte. Im Fall von Unterseen und Interlaken ist das die einstweilige Verhinderung von neuen Zweitwohnungen.
Immer wieder greifen bernische Gemeinden zu diesem Instrument, um Raumentwicklungen zu steuern. So erliess etwa die Gemeinde Muri
2016 in einem für die Gemeinde strategisch wichtigen Gebiet eine solche Zone. Dies, weil die Grundeigentümer dort laut Darstellung der Gemeinde unkoordiniert vorgingen. Thun erliess 2014 an der Gwattstrasse eine Planungszone, weil die Stadt wollte, dass dieses Gebiet mehr fürs Wohnen genutzt wird als für Gewerbebetriebe. (sda)