Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hat am Freitag den kantonalen Gestaltungsplan der ZKB-Seilbahn über den Zürichsee aufgehoben.
Das Gericht hiess die Rekurse vor allem deswegen gut, weil im kantonalen Richtplan ein Eintrag für die Seilbahn fehlte. Der besondere Schutz des Seegebiets wird vom Rekursgericht als zweiten Grund genannt.
Eine Ausnahme wollte das Gericht nicht machen, da «die ZKB nicht vordringlich den Betrieb von Seilbahnen zum Zweck hat.»
60'000 Franken für Anwaltskosten
Wie «Lokalinfo AG» am Freitag berichtete, hat der Verein IG «Seebecken seilbahnfrei» in den letzten Monaten 60'000 Franken gesammelt. Mit dem Geld wurden die Anwaltskosten für den Rekurs beglichen.
Ein Sprecher der ZKB teilte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit, dass sie den Entscheid zur Kenntnis nehme. «Wir analysieren nun die Situation und das weitere Vorgehen innerhalb der gesetzlichen Fristen.»
Der Entscheid des Baurekursgericht ist noch nicht rechtskräftig.
18 Gondeln für je 24 Personen
Die ZKB feiert 2020 ihr 150-Jahr-Jubiläum. Die sogenannte ZüriBahn soll ab dann während fünf Jahren im Seebecken als Verbindung zwischen Landiwiese und Blatterwiese verkehren.
Die Seilbahn mit 18 Gondeln für je 24 Personen soll 2000 Fahrgäste pro Stunde und Weg transportieren. 50 bis 80 Millionen Franken will sich die ZKB das Jubiläumsgeschenk kosten lassen. (sda)