Die im Seefeld- und Mythenquai-Quartier wohnenden Beschwerdeführer sind vom Projekt der Zürcher Kantonalbank (ZKB) nicht mehr betroffen, als andere Personen. Das ist jedoch die Voraussetzung, um eine Einsprache einreichen zu können. Dies hält das Bundesverwaltungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest.
Die 17 Privatpersonen führten verschiedene Argumente zu Lärm, Verkehrszunahme, Parkplatzknappheit und weiteren Punkten ins Feld. Das Bundesverwaltungsgericht stützt jedoch die Sicht des BAV, wonach die durch das Projekt zu erwartenden diesbezüglichen Auswirkungen nicht übermässig sind.[RELATED]
Die ZKB plante die sogenannte «ZüriBahn» ursprünglich als Geschenk an die Bevölkerung anlässlich ihres 150-Jahr-Jubiläums im vergangenen Jahr. Wegen der Corona-Pandemie wurde das Projekt verschoben.
Die Seilbahn mit 18 Gondeln für je 24 Personen sollte 2000 Fahrgäste pro Stunde und Weg transportieren. Nach fünf Jahren sollte die auf 50 bis 80 Millionen Franken veranschlagte Bahn wieder abgebaut werden. (sda/npa)