Bis Ende 2023 müssen Bahnhöfe und Bahn-Haltestellen baulich an die Vorgaben des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes angepasst werden, und zwar dort, wo es verhältnismässig ist. Körperlich Beeinträchtigte und Gehbehinderte sollen die Bahnhöfe ohne Hilfe benutzen können. Für den Ausbau zuständig sind die Bahnunternehmen.
Gemäss dem neusten Standbericht des BAV sind mittlerweile 873 von rund 1800 Bahnhöfen entsprechend ausgebaut. Das waren 54 mehr als im Vorjahr. Da bisher vor allem grössere Bahnhöfe angepasst worden sind, können 66 Prozent der Reisenden von den Umbauten profitieren.
Das BAV erwartet, dass bis Ende 2023 mindestens 86 Prozent der Reisenden behindertengerechte Bahnhöfe zur Verfügung haben. Bei rund 323 Projekten oder 18 Prozent der Bahnhöfe werde die Frist aber voraussichtlich verpasst, schreibt das BAV.
Die Bahnunternehmen begründeten die Verzögerung mit fehlenden Ressourcen bei Bau und Personal. Das BAV hat von ihnen verbindliche Termin- und Finanzierungspläne gefordert, damit weitere Verzögerungen vermieden werden können. Für 240 Bahnhöfe und Haltestellen liegen diese mittlerweile vor.
Bei rund 7 Prozent der Stationen ist ein Ausbau nicht verhältnismässig, etwa weil die Kosten hoch sind und nur wenige Reisende die Station benutzen. Für diese Stationen müssten die Bahnunternehmen spätestens Ende 2023 Ersatzmassnahmen anbieten. Im Vordergrund stehe die Hilfe von Bahnpersonal, schreibt das BAV. (sda og)