Wie Daniel Göring, Sprecher des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), auf Anfrage der sda erklärte, gelten die neuen Sperrzeiten über deutschem Gebiet in jedem Fall ab 2020. «Sie treten auch dann in Kraft, wenn die Schweiz für die Verteilung der Flüge im Inland bis dann keine Lösung findet.»
Die Schweiz hat nun also siebeneinhalb Jahre Zeit, die Flugbewegungen, die nicht mehr über Deutschland geführt werden können, auf die eigenen Regionen zu verteilen. Wird der Staatsvertrag wie vorgesehen umgesetzt, müssten dafür die Piste 28 und die Piste 32 um je 400 Meter verlängert werden.
Die 2500 Meter lange Piste 28 müsste in Richtung Westen verlängert werden, die 3300 Meter lange Piste 32 in Richtung Norden. Die Verlängerungen sind gemäss Flughafensprecherin Sonja Zöchling nötig, weil durch die Verlagerung der zusätzlichen Anflüge auch grosse und damit schwere Maschinen auf der Piste 28 landen und auf der Piste 32 starten müssen. Dafür sind diese jetzt zu kurz.
Der Flughafen wird das Verlängerungsprojekt in den kommenden Monaten ausarbeiten. Der Zürcher Regierungsrat und der Kantonsrat müssen darüber entscheiden und es – falls gegen den Kantonsratsbeschluss das Referendum ergriffen wird – den Stimmberechtigten vorlegen.
Einsprachen-Flut wahrscheinlich
Flughafenfeindlich sind die Zürcher nicht. Im vergangenen November lehnten sie ein grundsätzliches Pistenausbauverbot mit 58,8 Prozent Nein-Stimmen ab. In lediglich 26 Gemeinden – vor allem in solchen rund um den Flughafen – fand das Anliegen eine Mehrheit.
Es ist aber absehbar, dass das konkrete Ausbauprojekt für Diskussionen sorgen wird. Wie bei einem Zürcher «Nein» weitergeflogen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Sagen die Zürcher «Ja», reicht der Flughafen das Projekt beim BAZL ein, das die Verlängerungen bewilligen muss.
Die Pläne werden öffentlich aufgelegt, was mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Flut von Einsprachen hervorrufen wird. Gegner können ihre Rekurse bis vor Bundesgericht weiterziehen. Der Flughafen rechnet deshalb damit, dass sich die Pistenverlängerungen «über Jahre hinziehen werden», wie Zöchling weiter sagte.
Vorabmassnahmen ab Zeitpunkt der Ratifikation
Stolpersteine gibt es für den Vertrag auch auf Bundesebene. Nachdem die Verkehrsminister der beiden Länder den Vertrag unterzeichnet haben, muss er von den eidgenössischen Räten und vom deutschen Bundestag ratifiziert werden.
In der Schweiz kann dabei das Referendum ergriffen werden, was eine Volksabstimmung nötig machen würde. Sagt das Schweizer Volk «Nein», würde die Vereinbarung hinfällig. Scheitert der Vertrag nicht, tritt er gemäss Vertragstext «am ersten Tag des zweiten Monats nach Austausch der Ratifikationsurkunden» in Kraft.
Zu diesem Zeitpunkt würde auch die Vorabmassnahme umgesetzt: An Werktagen würden die Flüge dann bereits eine Stunde früher über Schweizer Gebiet geleitet, also schon ab 20 Uhr. Dies wird heute bereits am Wochenende so gehandhabt.
Im Jahr 2020 würden dann die neuen Zeiten vollständig umgesetzt. Anflüge über Deutschland wären an Werktagen noch zwischen 6.30 und 18 Uhr möglich, am Wochenende zwischen 9 und 18 Uhr. (npa/sda)

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